Nimrod-Abmahnung des Softwareherstellers Aerosoft GmbH (Flug-, Bus-, und Bahnsimulatoren) erhalten?

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung des Softwareherstellers Aerosoft GmbH, ausgesprochen durch die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, erhalten?

Unser Tipp: Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung. Lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen und zahlen Sie nicht ohne vorherige Prüfung. Der Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte liegen regelmäßig Abmahnungen der Kanzlei Nimrod vor. Gerne können Sie sich bei einer Abmahnung im Namen der Aerosoft GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte an uns wenden.

I. Die Abmahnung

Die Kanzlei Nimrod vertritt diverse Softwarehersteller, insbesondere die Hersteller von Flugsimulatoren, Bussimulatoren und Bahnsimulationen. Unter den vertretenen Unternehmen befindet sich auch der Softwarehersteller Aerosoft.

Aerosoft lässt Urheberrechtsverletzungen über sogenannte P2P-Netzwerke abmahnen. In den Abmahnungen wird sogenanntes Filesharing von urheberrechtlich geschützter Software vorgeworfen. 

Die Abmahnungen werden durch die Nimrod Rechtsanwälte insbesondere auch für die Aerosoft GmbH (Aerosoft GmbH Luftfahrt-Datentechnik, diese vertreten durch den Geschäftsführer Winfried Diekmann, Lindberghring 12 33142 Büren) ausgesprochen.

Aerosoft lässt nun insbesondere den rechtswidrigen Download des Fernbus-Simulators und des Add-ons Fußball Mannschaftsbus bzw. des Fanbus-Simulators und weiterer Add-ons abmahnen.

Unser Tipp: Zahlen Sie unter keinen Umständen ungeprüft irgendwelche Beträge und lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Teils werden in Abmahnungen zu hohe Kosten und/oder ein zu hoher Schadenersatzbetrag angesetzt. Daneben wirken teils unterbreitete Vergleichsangebote günstig.

II. Der Spielehersteller Aerosoft GmbH

Der Spielehersteller bzw. Softwarehersteller Aerosoft GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen durch Nimrod abmahnen. Die Aerosoft GmbH hat zuletzt diverse Add-Ons herausgebracht. Zu den neusten Add-ons zählen:

  • Add-on Urbino Stadtbusfamilie
  • OMSI 2 Add-on Coachbus 250
  • Tourist Bus Simulator
  • Fußball Bundle – Fernbus-Simulator + Add-on Fußball Mannschaftsbus
  • OMSI 2 Add-on Wuppertal
  • Fernbus-Simulator Add-on Fußball Mannschaftsbus
  • Fernbus-Simulator Add-on – Österreich/Schweiz
  • OMSI 2 Add-on „Hamburger Buspaket“
  • OMSI 2 Add-on Luzern – Linie 24
  • OMSI 2 Add-on Bremen-Nord
  • OMSI 2 Add-on Metropole Ruhr
  • OMSI 2 Add-on Köln
  • OMSI 2 Add-on Wuppertal Buslinie 639
  • OMSI 2 Add-on Citybus i260 Series
  • OMSI 2 Add-on Masterlite Pack
  • OMSI 2 Add-on München City
  • OMSI 2 Add-on Masterbus Gen 3 Pack
  • OMSI 2 Downloadpack Vol. 4 – KI-Fahrzeuge
  • Bus Mechanic Simulator
  • OMSI 2 Add-on Regiobus i200
  • On The Road – Truck Simulator
  • VDL Futura FHD2 für Fernbus-Simulator & Tourist-Bus-Simulator
  • Neoplan Skyliner & ComfortClass HD für den Tourist-Bus-Simulator

und viele andere Erweiterungen.

Unser Tipp: Es ist dringend davon abzuraten, Software illegal herunterzuladen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Aerosoft GmbH auch den Download dieser Add-ons durch die Nimrod Rechtsanwälte überwachen lässt.

III. Die Rechtslage bei Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Software

Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann gemäß § 97 Absatz 1 Satz 1 UrhG von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten gemäß § 97 Absatz 2 UrhG zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 

Die Besonderheit: Ein Beseitigungsanspruch und ein Unterlassungsanspruch setzen kein Verschulden voraus. Der Schadenersatzanspruch nach § 97 Absatz 2 UrhG fordert in Satz 1 jedoch: Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ohne Verschulden ist daher ein Schadenersatz ausgeschlossen.

Unser Tipp: Regelmäßig richtet sich eine urheberrechtliche Abmahnung gegen den Anschlussinhaber und nicht gegen den Verletzer, also den Täter der Urheberrechtsverletzung. Dies liegt logischerweise daran, dass der Täter in den seltensten Fällen zu ermitteln ist. 

Zugang zum häuslichen Internetmodem haben neben dem Anschlussinhaber oft alle im Haushalt lebenden Personen. Oft nutzten Dritte, z. B. Gäste, Verwandte oder Nachbarn den Anschluss per WLAN mit. Daher wendet sich eine Abmahnung in aller Regel gegen den Anschlussinhaber. 

Dieser kann sich jedoch möglicherweise Entlasten. In den seltensten Fällen kann der Anschlussinhaber jedoch tatsächlich seiner sogenannten sekundären Darlegungslast genügen. Besprechen Sie daher dringend Ihre Möglichkeiten mit einem Rechtsanwalt.

IV. Handelt es sich bei der Abmahnung um Betrug?

Urheberrechtliche Abmahnungen erschrecken teils durch die hohen geltend gemachten Kosten. Allerdings sollten Sie keinesfalls davon ausgehen, dass es sich bei Abmahnungen um Betrug handelt.

Nehmen Sie daher eine Abmahnung unbedingt ernst und beauftragen Sie einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Rechte. Ignorieren Sie keinesfalls eine Abmahnung, da dies zu weiteren Kosten (Gerichtskosten, Kosten einer einstweiligen Verfügung, u. a.) kommen kann.

Unser Tipp: Lassen Sie eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte immer prüfen. Gemäß § 97 a Absatz 4 UrhG kann, soweit eine urheberrechtliche Abmahnung unberechtigt erfolgte oder unwirksam ist, der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. 

Sie sollten daher dringend die Abmahnung überprüfen lassen.

V. Was kann ich tun bei einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Aerosoft GmbH entschieden gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgeht. Im Regelfall wird der Empfänger zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung eines Lizenzschadens nach Lizenzanalogie aufgefordert.

Unser Tipp: Lassen Sie die Abmahnung prüfen. Sollte eine beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein, werden wir für Sie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Aerosoft GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen eines Flugsimulators, Bahnsimulators oder eines Bussimulators erhalten? Die Rieck & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg helfen Ihnen gerne bei einer Abmahnungen der Aerosoft GmbH ausgesprochen durch die Nimrod Rechtsanwälte und geben Ihnen unverbindlich eine Ersteinschätzung.

Foto(s): Oliver Eiben


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