Onlinekriminalität beim pushTAN Verfahren auf dem Smartphone *und plötzlich ist das Konto leer*

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Auf unsere Intervention erstattet die Sparkasse Bremen unserem Mandanten € 109.000,00 

So erging es einem unserer Mandanten. Nichtsahnend hat er zu seinem bereits seit längerem freigeschalteten Girokonto auch sein Sparkonto für das pushTAN Verfahren auf dem Smartphone freigeschaltet.

Einige Tage später erhielt er den Anruf der Sparkasse Bremen, mit der Mitteilung, dass seltsame Dinge auf seinen Konten geschehen. Ein Blick reichte, um zu erkennen, dass in mehreren Tranchen ein knapp 6-stelliger Betrag abhanden gekommen war. Die Täter waren sogar so dreist, bei der Bank anzurufen und zu versuchen, den Dispokeditrahmen telefonisch erhöhen zu lassen. Überwiesen wurde das Geld an Coinbase, wo Bitcoins gekauft wurden. Das Geld war damit weg.

Nun ist die Rechtslage für solche Fälle klar. In § 675u BGB steht  eindeutig, dass in einem solchen Fall die Erstattung durch die Bank binnen 3 Tagen zu erfolgen hat. Umso größer war dann für unseren Mandanten der Schock, als die Sparkasse Bremen eine Erstattung verweigerte.

Erst die Einschaltung unserer Kanzlei brachte den gewünschten Erfolg. Die Sparkasse Bremen hat unseren Mandanten nun zu 100% entschädigt und auch unsere Rechtsanwaltskosten vollständig erstattet, ohne dass wir Klage erheben mussten.

Was kann ich tun?

1. Lassen Sie sich nicht mit einer kleinen Vergleichssumme (unserem Mandanten wurden € 15.000,00 von € 109.000,00 angeboten) abspeisen, auch wenn die Bank behauptet, Sie selbst seien Schuld an dem Betrugsfall. Denn alle Arten von Onlinebanking sind betrugsanfällig, auch das lange Zeit als absolut sicher beworbene pushTAN-Verfahren auf dem Smartphone. Für das Vorliegen eines Fehlverhaltens Ihrerseits ist die Bank darlegungs- und beweisbelastet. Die Erfolgsaussichten des Bankkunden stehen daher im Prozess eher gut.

2. Suchen Sie sich Hilfe im Umgang mit Ihrer Bank, im Idealfall durch Einschaltung eines versierten Fachanwalts für Bankrecht.

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen alle in Deutschland tätigen Banken gerne zur Verfügung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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