ProReal Deutschland 7 GmbH - vollständige Rückzahlung an Anleger zum 31.12.2024 nicht (mehr) sichergestellt

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Die Krise bei der One Group GmbH spitzt sich zu. Nachdem eine Risikoanalyse des bestehenden Immobilienportfolios Klarheit bringen sollte, ist dies zumindest für einen Teil der AnlegerInnen der Fall: Für die ProReal Deutschland 7 GmbH wird besteht das Risiko, dass eine fristgerechte, vollständige Rückzahlung des Nominalbetrags der Vermögensanlage an die Anleger bis spätestens zum 31.12.2024 nicht sichergestellt ist. 

1. AnlegerInnen ProReal Deutschland 7 GmbH betroffen

Ein einer Pflichtveröffentlichung gemäß § 11 a Abs. 1 VermAnlG vom 19.02.2024 heißt es: 

"Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich die Emittentin ab dem 01.07.2024 gegenüber den Anlegern in Zahlungsverzug befinden. Die im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätige Darlehensnehmerin der Emittentin führt derzeit eine Risikoanalyse aller Bauvorhaben in ihrem Portfolio durch. Im Laufe dieser Analyse zeichnet sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin aller Voraussicht nach nicht fristgerecht erfolgen wird. Dies hat zur Folge, dass eine fristgerechte, vollständige Rückzahlung des Nominalbetrags der Vermögensanlage an die Anleger bis spätestens zum 31.12.2024 nicht sichergestellt ist."

Auch zu den möglichen Zinsen aus den Namensschuldverschreibungen finden sich Aussagen: 

"Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit können weder die bis zum 31.12.2024 zu erfolgende Rückzahlung der Vermögensanlage noch die am 30.06.2024 fälligen Zahlungen der jährlichen variablen Verzinsung sowie der endfälligen Verzinsung fristgerecht geleistet werden."

Das bedeutet übersetzt: 

Die Rückzahlung der Vermögensanlage und auch die zum 30.06.2024 fällige variable Zinszahlung und auch die endfällige Zinszahlung wird 

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen. 

Das kann man auch nicht mehr wirklich irgendwie schönreden, sondern das spricht für sich. 

Update 21.02.2024: Am heutigen Tage wurde auch eine entsprechende Mitteilung auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. 

2. Warum ist ein Rückzahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefährdet?

Im Grunde kommt die Nachricht nicht ganz überraschend. Zu Beginn des Jahres wurden die AnlegerInnen des 

  • ProReal Deutschland 7, 
  • ProReal Deutschland 8 (Exclusives Folgeangebot)
  • ProReal Europa 9 und 
  • ProReal Europa 10

darüber informiert, dass die Zinszahlungen des vierten Quartals 2023 zunächst bis zum Abschluss einer vollständigen Risikoanalyse des Immobilienportfolios ausgesetzt werden sollten. Die Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen: 

ProReal Deutschland 7, ProReal Europa 9/10 - Zinszahlungen sollen ausgesetzt werden? (anwalt.de)

Umso beunruhigender ist das nun aus der Pflichtmitteilung indirekt abzulesende Ergebnis dieser Risikoanalyse: 

"Im Laufe dieser Analyse zeichnet sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin aller Voraussicht nach nicht fristgerecht erfolgen wird."

Das bedeutet, dass der derzeitige Immobilienbestand und die bestehenden vertraglichen Rechte gegenüber Projektpartnern keine Gewähr dafür bieten, dass Zinsen und Nominalkapital an die AnlegerInnen zurückgezahlt werden kann. 

3. Geschäftsführung ausgetauscht

Am 26.01.2024 teilte die One Group GmbH per Pressemitteilung mit, dass die bisherigen Geschäftsführer ihre Tätigkeit beendet hätten und nun durch neue Geschäftsführer, die bisher ebenfalls im Unternehmen beschäftigt waren, ersetzt werden. Die Einzelheiten hierzu können Sie hier nochmals nachlesen: 

ONE GROUP (ProReal Fonds) - Wechsel in der Geschäftsführung - was ist da los? (anwalt.de)

Über die Hintergründe hüllt man sich in Schweigen. Offiziell ist die Beendigung der Tätigkeit einvernehmlich erfolgt. Im Grunde war aber auch gar keine andere Darstellung zu erwarten. Ich formuliere es mal so: Wenn alles plangemäß laufen würde - wonach es spätestens seit heute nicht wirklich aussieht - dann gibt es keinen Grund, mitten im Rennen die Pferde zu wechseln. Ich denke, in den nächsten Monaten wird es da sicher Klarheit geben. 

4. Sind die ProReal 8 (Folgeangebot) und ProReal 9 und 10 auch betroffen? 

Die Pflichtmitteilung bezieht sich erst einmal nur auf die ProReal Deutschalnd 7 GmbH. Eine Auswirkung auf die anderen Namensschuldverschreibungen der ProReal Serie ist im Moment reine Spekulation. Fakt ist, dass auch bei bei ProReal 8, 9 und 10 mit der umfassenden Risikoanalyse auch die Stundung der Zinsen begründet wurde. 

Nun muss man zunächst abwarten, welche Zwischenfinanzierungsgesellschaft der One Group GmbH (also die Gesellschaft, der die Emittenten-Gesellschaften die Geldmittel zur Verfügung gestellt haben) wie und mit welchem konkreten Projekt welche Risiken hat. Hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden. 

Umso sinnvoller wäre es, wenn die One Group GmbH bzw. die Emittenten-Gesellschaften die Informationen nicht häppchenweise zur Verfügung stellen würden, sondern die AnlegerInnen vollumfänglich über die wirkliche Situation bei den Gesellschaften, den Zwischenfinanzierungsgesellschaften und den einzelnen Objekten bzw. Objektgesellschaften informieren würden. Wohl wissend, dass den AnlegerInnen, die nachrangige Namensschuldverschreibungen begeben haben, grundsätzlich gar kein Informationsrecht haben, ist dies aber im Sinne aller AnlegerInnen zu fordern und auch sachgerecht. Hier setze ich mich bereits ein. 

4. Was kann ein Anwalt jetzt tun? 

Mit dieser Mitteilung ist klar, dass es zu einem Verlust bei der ProReal Deutschland 7 GmbH kommen wird. Wie hoch dieser ist oder ob er sich nur in einer Verzögerung darstellt, sei mal dahingestellt. Ich persönlich rechne mit dem denkbar schlechtesten Szenario. Klar ist auch eins: Im Falle einer Insolvenz stehen die nachrangigen Namensschuldverschreibungen an der denkbar ungünstigsten Stelle der Gläubiger. Wegen des Nachranges werden diese erst dann bedient, wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Das ist im Grunde nie der Fall und deshalb sind nachrangige Darlehen und Schuldverschreibungen für AnlegerInnen so gefährlich. 

Daher sollten sich AnlegerInnen über die Handlungsoptionen informieren und prüfen, wie ein Schaden möglichst gering gehalten werden kann. Hierzu ist es sinnvoll, sich um die Frage eines möglichen Deckungsschutzes durch die Rechtsschutzversicherung zu bemühen und zu prüfen, wer - für den denkbar schlechtesten Fall - als weiterer Anspruchsgegner in Betracht kommt. Ich vertrete bereits Anleger der One Group GmbH, hier der verschiedenen ProReal-Gesellschaften. Die Beteiligungen sind also bekannt, ebenso die Prospekte und vor allem die Bedingungen für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Gerade diese können ein Schlüssel für ein erfolgreiches Vorgehen sein. 

Wenn Sie wissen wollen, was Sie jetzt am besten tun können und/oder welche Handlungsoptionen es gibt, können Sie mich gern über das unten stehende Kontaktformular für eine kostenlose Erstbewertung kontaktieren. Sie können mich auch gern anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de

Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


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