Razzien in Berlin wegen des Verdachts von Straftaten im Bereich Kinderpornografie

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Medien berichten von über 40 Hausdurchsuchungen am heutigen Tag in Berlin. Es sollen wohl mehr als 250 Beamte daran beteiligt sein. Bei Straftaten mit dem Hintergrund von Kinderpornografie wird seit einigen Jahren nicht nur verstärkt ermittelt, sondern auch parallel medial aufbereitet und vorverurteilt. 

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie mit dem Vorwurf des Besitzes, der Verbreitung oder der Herstellung von Kinderpornografie. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und halten Sie sich an die folgenden Grundsätze beim Verhalten während einer Hausdurchsuchung.

1. Nehmen Sie ihr Schweigerecht wahr.

Sie müssen keine Aussagen treffen. Sie müssen generell sehr wenig und das beschränkt sich auf erdulden und nicht auf Mitwirkung. Zum Sachverhalt sagen Sie kein Wort.  Sie sagen auch nichts zur Zuordnung von elektronischen Geräten. Wer ein Handy oder Laptop nutzt, müssen Sie nicht angeben.

2. Geben Sie keine Zugänge und Passwörter heraus.

Sie sind nicht verpflichtet die Zugangsdaten, Passwörter und Wischcodes der elektronischen Geräte herauszugeben. Treffen Sie dazu keine Angaben. Lassen Sie sich auch nicht unter Druck setzen.

3. Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an.

Hier kann bereits telefonisch auf die Beamten eingewirkt werden, dass sich an rechtsstaatliche Grundsätze gehalten werden soll.

4. Bleiben Sie ruhig.

Leisten Sie keinen Widerstand. Sie müssen erdulden, aber nicht mithelfen.

Inhaltlich wird man die Vorwürfe erst nach der Akteneinsicht bewerten können. Wir haben als Kanzlei auch ein medienrechtliches Dezernat, wo unsere Spezialisten gegen die mögliche mediale Berichterstattung vorgehen können.

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