Rechtliches zur Nutzung von ChatGPT am Arbeitsplatz

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ChatGPT dürfte der prominenteste Vertreter Künstlicher Intelligenz (KI) am Markt sein. Nachrichten, Antworten, Konzepte und Co. generiert der ChatBot binnen Sekunden, rund um die Uhr und in der Basisversion kostenfrei. Da nimmt es kaum wunder, dass ChatGPT auch unter Arbeitnehmern zu einem immer beliebteren Tool wird, wohingegen man Regelungen seitens der Arbeitgeber derzeit meistens vergeblich sucht.


Und da der ChatBot selbst auf die Frage „Darf ich dich bei der Arbeit nutzen?“ keine zufriedenstellende Antwort liefert, sondern lediglich seine weiterführenden Dienste anbietet, ist es höchste Zeit für eine Klärung der grundlegenden Rechtsfragen.


Darf ich meine Arbeit von ChatGPT erledigen lassen?


Wenn der Arbeitgeber nichts geregelt hat: Jein. Nach § 613 S. 1 BGB haben Arbeitnehmer ihre Arbeit in eigener Person zu leisten. Unklar ist noch, ob ChatGPT lediglich ein Arbeitsmittel darstellt oder dem Arbeitnehmer die Arbeit so weitgehend abnimmt, dass dieser die Arbeitsleistung nicht mehr selbst erbringt. Dies kommt sicher auch auf die Umstände an. Gegen eine Nutzung als Ideen-Steinbruch bzw. Inspirationsquelle sollte insofern nichts einzuwenden sein, eine Übernahme von ChatGPT-Output als „eigenes Arbeitsergebnis“ sollte jedoch vorsorglich mit dem Arbeitgeber besprochen werden.


Wer besitzt das Urheberrecht an von ChatGPT generierten Texten?


Bei der Erstellung eines Nutzerkontos muss den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden, hiernach überträgt das Unternehmen OpenAI unter der Voraussetzung, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden, die Rechte am erstellten Inhalt auf den Nutzer. Der Inhalt kann also wahrscheinlich - Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht - beliebig genutzt werden. Allerdings: Die Behauptung dass der erstellte Inhalt von einem Menschen generiert wurde, ist untersagt und bestehendes Urheberrecht am eingegebenen Text bleibt erhalten, selbst wenn der ursprüngliche Text durch ChatGPT umformuliert wurde.


Ist ein Nutzungsverbot durch den Arbeitgeber möglich?


Ja, das kann der Arbeitgeber tun. Nutzen Arbeitnehmer den Chatbot dennoch, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, selbst wenn objektiv kein Schaden entsteht.


Mein Arbeitgeber hat keine Regelungen getroffen - und nun?


Wenn Ihr Arbeitgeber keine spezifischen Regelungen trifft, gelten grundsätzlich die oben genannten Grundsätze: Wenn Sie beabsichtigen, die Ergebnisse von ChatGPT umfassend zu nutzen, ist es ratsam, das Einverständnis Ihres Arbeitgebers einzuholen. Die Eingabe vertraulicher oder sensiblen Daten in ChatGPT, insbesondere wenn es sich um Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten handelt, sollte jedenfalls tabu sein! Denn abgesehen von den - aus deutscher Datenschutzsicht - nicht sicheren amerikanischen Servern behält das Unternehmen OpenAI sich vor, den ChatBot mit diesen Daten zu füttern und sie anderen Nutzern zugänglich zu machen. Außerdem gilt im beruflichen Kontext die DSGVO, was erfordert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer Rechtsgrundlage oder mit Einverständnis des Betroffenen erfolgt.


Was sollten Arbeitgeber beachten?


Arbeitgeber sollten die aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit KI-Tools wie ChatGPT für ihren Betrieb sorgfältig regeln. Wenn Sie beabsichtigen, den Einsatz von KI-Tools in Ihrem Unternehmen zu gestatten, ist dies schon deshalb erforderlich, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Mitarbeiter sollten über die internen Regelungen informiert und gegebenenfalls geschult werden. Im Rahmen des Datenschutzes sind Datenschutz-Folgenabschätzungen zu erstellen.


Wenn Sie beabsichtigen, die Software für personalbezogene Zwecke zu nutzen, wie bei der Personalauswahl oder Leistungsbewertung, gibt es noch offene Fragen bezüglich eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats (vgl. § 81 Abs. 4 BetrVG). Zu beachten ist jedoch, dass die endgültigen Entscheidungen über Personen letztlich von natürlichen Personen getroffen werden müssen, wie es die DSGVO vorschreibt.


Fazit


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ohne klare Regelungen seitens des Arbeitgebers Unsicherheiten bestehen, wenn Mitarbeiter ChatGPT verwenden. In solchen Fällen ist es ratsam, ChatGPT lediglich als unterstützende "Inspirationsquelle" zu nutzen und die Ergebnisse der Software nicht umfassend zu übernehmen. Die Vermeidung der Eingabe sensibler Daten ist besonders wichtig. Die Einführung von klaren Regelungen durch Arbeitgeber kann Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.


Weitere Hinweise zum Thema und zum Urteil können Sie in der Langversion unseres Blogbeitrags nachlesen.


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