Ryanair-Stellenabbau: Was tun im Fall einer Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ryanair hat angekündigt, seine Basis am Flughafen Frankfurt-Hahn zum 1. November 2020 zu schließen. Das berichtet der Tagesspiegel aus Berlin in einem Online-Artikel vom 21.07.2020. Demnach könnten die in Hahn stationierten Arbeitnehmer sehr zeitnah die Kündigung erhalten. Was Ryanair-Beschäftigte tun sollten, falls sie ein Kündigungsschreiben erhalten, sagt der Experte für Kündigungsschutz, Anwalt Bredereck.

Das wichtigste zuerst: Erreicht einen das Kündigungsschreiben, sollte man am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage ausloten. Nach dem Zugang der Kündigung muss der Arbeitnehmer kurze Fristen beachten. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen.

Den Anwalt sollte man auch und vor allem dann umgehend anrufen, wenn einen das Schreiben an einem Freitag zugeht, da sonst möglicherweise ein Fristablauf droht, falls man den Anruf beim Anwalt auf den Wochenanfang verschiebt.

Denn: Viele Kündigungsschreiben leiden an formellen Mängeln, beispielsweise wegen fehlender ordnungsgemäßer Vollmacht. Ist das der Fall, kann man die Kündigung zurückweisen, allerdings nur innerhalb weniger Tage nach Zugang des Kündigungsschreibens.

Spricht man mit einem Anwalt erst am Mittwoch der folgenden Woche, kann es für eine sofortige Zurückweisung der am Freitag zugegangenen Kündigung schon zu spät sein. Man verspielt damit gegebenenfalls seine gute Ausgangsposition bei einer Kündigungsschutzklage – und trübt damit meist auch seine Abfindungschancen.

Auch wichtig: Die Wahl des Anwalts. Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen einen großen Konzern wie Ryanair wehren will, sollte einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite haben, der die Tricks und Taktiken bei den Verhandlungen um eine Abfindung kennt. Man sollte sich den Anwalt sorgfältig aussuchen, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Kündigungsschutz und Abfindungen.

Für Ryanair-Mitarbeiter würde sich eine Kündigungsschutzklage in den meisten Fällen wohl lohnen. Das Arbeitsrecht der Bundesrepublik sieht hohe Hürden für die betriebsbedingte Kündigung von Arbeitnehmern vor. Ryanair kann bei einer Kündigung viele formelle und inhaltliche Fehler machen. Ergibt sich vor dem Arbeitsgericht, dass nur eine der arbeitsrechtlichen Vorgaben für die Wirksamkeit der Kündigung wahrscheinlich verletzt wurde, hat man gute Chancen auf eine hohe Abfindung, oder darauf, seinen Arbeitsplatz zu retten.

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