Schadensersatzklage im Abgasskandal landet vor dem BGH

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Das OLG Braunschweig hat am 19. Februar 2019 die Klage eines Dieselbesitzers im VW-Abgasskandal abgewiesen. Der Kläger hatte aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung in seinem Fahrzeug Schadensersatz von VW gefordert. Das OLG Braunschweig sah für den Schadensersatzanspruch keine Grundlage. 

Bedeutet dieses Urteil, dass Klagen gegen VW im Abgasskandal keine Chance haben und der Konzern mit seinen Abgasmanipulationen ungestraft davonkommt? „Ein klares Nein!“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der zahlreiche Verbraucher im Dieselskandal vertritt. Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, die im klaren Widerspruch zu der Rechtsprechung zahlreicher anderer Gerichte steht, die VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt haben.

Außerdem hat das OLG Braunschweig die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Rechtsdienstleister, der die Klage betreibt, hat bereits angekündigt, das Verfahren vor den BGH zu tragen. Dann könnte es im Abgasskandal zu einer wegweisenden höchstrichterlichen Entscheidung kommen. „Ob VW das riskiert oder lieber die außergerichtliche Einigung sucht, bleibt abzuwarten“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Das OLG Braunschweig stellte zwar fest, dass VW eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut habe, sieht darin aber keinen Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Auch einen Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Entschädigung lehnte der Senat ab. Zahlreiche Gerichte, u. a. auch das OLG Köln kommen jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis.

Es stellte fest, dass VW den Kläger nach § 826 BGB durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig vorsätzlich geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Die Berufung von VW gegen das erstinstanzliche Urteil wies das OLG Köln als offensichtlich unbegründet zurück. Ähnlich äußerte sich auch das OLG Oldenburg in einem Hinweisbeschluss. Es führte u. a. aus, dass die Käufer durch die Abgasmanipulationen arglistig getäuscht wurden.

„Das zeigt, dass Schadensersatzklagen gegen VW gute Erfolgsaussichten haben. Nicht ganz unwichtig scheint allerdings der Gerichtsstand zu sein. Braunschweig erweist sich für die Klagen der geschädigten Verbraucher nicht unbedingt als gutes Pflaster“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Ausgerechnet vor dem OLG Braunschweig wird allerdings auch die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen VW verhandelt, wenn auch nicht vor dem gleichen Senat.

Für die Verbraucher, die sich der Musterklage angeschlossen haben, besteht noch bis zum ersten Verhandlungstag die Möglichkeit, sich aus dem Klageregister wieder abzumelden und die Schadensersatzansprüche in einer Einzelklage zu verfolgen. „In vielen Fällen ist das erfolgversprechender und führt auch schneller zum Ziel“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.



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