Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Schärfere Strafen für Gaffer

  • 2 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion
  • Gaffer behindern immer wieder die Rettungskräfte, insbesondere blockieren sie die Rettungsgasse und versperren Einsatzfahrzeugen den Weg.
  • Die Bundesregierung hat dem Bundesrat eine Verordnung vorgeschlagen, dass mit einem Monat Fahrverbot und 240 Euro Geldbuße bestraft wird, wer bei der Bildung einer Rettungsgasse einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft. Das Bußgeld soll sich auf 280 Euro erhöhen, wenn mit dem Verstoß eine Gefährdung verbunden ist, und soll sich im Falle einer Sachbeschädigung auf 320 Euro erhöhen.
  • Der neue Gegenvorschlag des Bundesrats sieht vor, dass die Strafen bereits auch dann greifen, wenn noch keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht.

Gaffer sind ein Problem: Nicht nur, dass es abstoßend ist, Verletzte anzustarren, statt ihnen zu helfen, und sogar noch deren Leiden zu filmen, sie behindern auch oft Rettungskräfte. So versperren Gaffer die Rettungsgasse und halten die Rettungskräfte auf, wenn Sekunden entscheidend sind. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesinitiative beschlossen, um Gaffer härter zu bestrafen. Die Bundesregierung hat daher dem Bundesrat eine Verordnung zur Zustimmung vorgelegt, die der Bundesrat begrüßt, wobei er jedoch seine Zustimmung unter eine Bedingung stellt: 

Verordnungsvorschlag der Bundesregierung

Der Verordnungsvorschlag der Bundesregierung setzt bei Fehlverhalten von Autofahrern an, wenn diese verpflichtet sind, eine Rettungsgasse zu bilden. So besteht die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn die Geschwindigkeit des Verkehrs auf unter 7 km/h fällt oder zum Stehen kommt. Wer in diesen Fällen für ein Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, soll mit einem Monat Fahrverbot und 240 Euro Geldbuße bestraft werden. 

Das Bußgeld soll sich zudem gestaffelt erhöhen: bei einer Gefährdung auf 280 Euro und bei einer Sachbeschädigung auf 320 Euro. Gefährdung bedeutet, dass eine Person oder Sache einer Gefahr ausgesetzt wird. So zum Beispiel: Wer mit seinem Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle die Rettungsgasse blockiert, schafft die Gefahr, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs die Blockade zu spät erkennt und es zu einem Unfall kommt.

Gegenvorschlag des Bundesrats

Der Bundesrat wünscht, dass die Strafen auch gelten, wenn noch keine Pflicht zur Rettungsgasse besteht. Denn einerseits wäre sonst zur Überführung von Verstößen die Messung der Geschwindigkeit erforderlich und Verstöße wären damit schwer beweisbar. Andererseits besteht auch kein Unterschied, wenn jemand bei einer höheren Geschwindigkeit des Verkehrs Rettungsfahrzeuge blockiert. Nun liegt es an der Bundesregierung, über diesen Vorschlag zu entscheiden.

(FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: