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Schleichwerbung auf Instagram: Freundin von Marco Reus von Verbraucherschützern verklagt

  • 3 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Schöne neue Werbewelt! Will man heutzutage mit Werbung junge Menschen erreichen, nimmt die Foto-Sharing-App Instagram stets an Attraktivität zu. Doch auch hier ist nicht alles erlaubt – diese Erfahrung musste auch die Freundin des Fußball-Stars Marco Reus machen.

  • Auch wer in sozialen Netzwerken unterwegs ist, muss Werbung als solche kennzeichnen
  • Das bekannte Model an Marco Reusʼ Seite hatte genau hierauf verzichtet und wurde verklagt
  • Fälle von verschleierter Werbung sind auf dem sozialen Netzwerk Instagram mittlerweile keine Seltenheit

Instagram gehört zu den beliebtesten sozialen Netzwerken weltweit. Allerdings ist es kein Geheimnis mehr, dass sich etliche der populärsten Nutzer der Plattform ein Zubrot verdienen, indem sie in ihren durchgestylten Fotos Produkte diverser Hersteller in Szene setzen.

Daran ist sicherlich nichts Verwerfliches. Allerdings sind mittlerweile einige Fälle bekannt, in denen „Instagrammern“ Schleichwerbung vorgeworfen wurde.

Verdeckte Werbung bei Instagram kommt immer häufiger vor

Es dauerte nicht lange, bis die Medienanstalten auf das neue Phänomen aufmerksam wurden. Denn auch soziale Netzwerke aller Art sind kein rechtsfreier Raum. Auch die Tatsache, dass ein Großteil des Instagram-Publikums sehr jung und somit beeinflussbar ist, stimmte die Medienwächter in diesem Zusammenhang besorgt.

Instagram-Postings von Profi-Model und Fußballer-Freundin gerieten ins Visier von Verbraucherschützern

Wer in sozialen Netzwerken Aufmerksamkeit auf sich zieht und etwas zu sagen hat, ist ein sogenannter Influencer. Ein solcher ist auch das mit Marco Reus liierte Profi-Model Scarlett Gartmann, dessen Instagram-Account immerhin 130.000 Follower zählt.

Die junge Frau konnte es allerdings nicht lassen und hielt auf ihren Fotos zu Werbezwecken mal mehr, mal weniger unauffällig teure Mode-Accessoires in die Kamera. Das ging so lange gut, bis ein Verbraucherverband Schleichwerbung witterte, vor Gericht ging und gewann. Das Model musste nun nachbessern und seine Werbe-Postings nachträglich als solche ausweisen. Laut Medienberichten hatte Gartmann immerhin Besserung gelobt, sich aber nicht zu dem Vorfall äußern wollen.

Eiskalt bei ungekennzeichneten Werbe-Postings erwischt

Denn wer wie werben darf, ist durchaus streng festgelegt. Unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG) ist nämlich zu lesen, dass Werbung deutlich und für jedermann erkennbar gekennzeichnet werden muss – und hierbei kommt es im Grunde nicht darauf an, in welchem Medium geworben wird.

Den Landesmedienanstalten raten Influencer mittlerweile in ihrer Broschüre „Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien“ dazu, um auf der sicheren Seite zu sein, werbliche Posts in sozialen Netzwerken mit Kennzeichnungen wie „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Hierauf hatte das Top-Model allerdings konsequent verzichtet.

Die junge Frau ist jedoch nicht die einzige, die sich in letzter Zeit wegen Schleichwerbungsvorwürfen bei Instagram juristischen Ärger einhandelte. Vor ihr war zuletzt die Drogeriekette Rossmann an der Reihe gewesen. Wir hatten bereits darüber berichtet.

Das Fiasko zu vermeiden, hätte kaum zusätzlichen Aufwand bedeutet

Hätte die junge Frau ihre Beiträge entsprechend kenntlich gemacht, wäre ihr der unangenehme Zwischenfall – und der damit einhergehende Imageverlust – sicher erspart geblieben. Wer rechtssicher werben will, muss somit einiges beachten – auch in sozialen Netzwerken.

Die bekannte Instagrammerin eignet sich bestenfalls als positives Beispiel für Glück im Unglück. Denn theoretisch kann wegen Schleichwerbung ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängt werden, da helfen auch 13.000 Follower nichts.

Und wer definitive Gewissheit haben will, dass er auf der sicheren Seite ist, wenn es um Werbung geht: Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht oder Gewerblichen Rechtschutz einzuschalten, lohnt sich definitiv!

(JSC)

Foto(s): ©Fotolia.com

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