Schufa-Einträge von Santander Consumer Bank und Telekom Deutschland gelöscht

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Vor einigen Wochen wandte sich ein Mann aus München an die Kanzlei AdvoAdvice. Dieser stellte fest, dass zu seinen Lasten ein negativer Schufa-Eintrag der Santander Bank Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG und ein zweiter Eintrag der Telekom Deutschland GmbH Sparte T-Mobile vermerkt war. Die Einträge wurden im Jahr 2013 bzw. 2014 eingemeldet.

Forderungen waren erledigt

Obwohl aus dem Schufa-Datenbestand nur zu dem Eintrag der Telekom Deutschland GmbH hervorging, dass die Forderung im Oktober 2015 ausgeglichen wurde, galt dies in tatsächlicher Hinsicht auch für die Forderung der Santander Consumer Bank AG. Diese führte die Forderung über mehr als 73.000,00 Euro noch immer als „offen“. Dabei wurde der Ausgleich nach einem Vergleich vor einigen Jahren nicht nachgetragen.

AdvoAdvice hilft

Bezüglich beider Einträge konnte dem Betroffenen schnell geholfen werden. Die Telekom Deutschland GmbH bestand zunächst darauf, dass die Eintragung rechtmäßig war. Dahingehend setzten sich die Experten von der AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB nochmals mit der Telekom Deutschland GmbH sowie der Schufa Holding AG auseinander und stellten klar, dass die Einmeldevoraussetzungen mangels rechtmäßigem Schufa-Hinweis nicht vorlagen. Die Telekom Deutschland GmbH blieb bei ihrer Ansicht. Die Schufa Holding AG konnte den Vortrag jedoch nachvollziehen und entschied sich deshalb, die Forderung zur Löschung zu bringen.

Der Eintrag der Santander Consumer Bank AG konnte ebenfalls schnell zur Löschung gebracht werden. Die Santander Consumer Bank AG reagierte auf die Kontaktaufnahme durch die Rechtsanwälte nicht. Auch diesen Eintrag löschte die Schufa Holding AG nach erneuter Intervention durch die Rechtsanwälte.

Fazit: Rechtmäßiger Eintrag bei Auskunfteien

Dr. Sven Tintemann, Schufa-Experte und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, stellt erneut fest: „Nur weil eine Forderung im Schufa-Datenbestand gespeichert wurde, heißt das noch lange nicht, dass die Datenübermittlung auch rechtmäßig erfolgte. Jeder Eintrag muss auf seine Vorgeschichte überprüft werden um herauszufinden, ob die Einmeldevoraussetzungen vorlagen.“

Für Fragen zu einem negativen Schufa-Eintrag und weiteren Informationen steht das Experten-Team der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB per E-Mail oder telefonisch gerne zu Verfügung.



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