Schwerbehinderung und Gleichstellung (Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen)

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Schwerbehinderung und Gleichstellung 

(Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen)


Als Mensch mit einer oder mehreren Behinderungen gelten Sie als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes ( SGB IX), wenn Sie einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von wenigstens 30 aber erreichen nicht den Grad der Behinderung von 50, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.


Die Gleichstellung (mit einem schwerbehinderten Menschen) können sie bei der für zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen.


Ziel der Gleichstellung ist, dass die durch ihre Behinderung bestehenden Nachteile auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden und Sie unter Berücksichtigung der Behinderung ihre derzeitige Beschäftigung behalten können oder eine ihrer Behinderung angemessene Beschäftigung finden können.

Bei der Gleichstellung gelten viele Rechte eines schwerbehinderten Menschen auch für gleichgestellte Menschen.

So sind sie gesetzlich wie ein Schwerbehinderter auch vor Kündigungen geschützt.

Weiter könnten sie einen Nachteilsausgleich, also Hilfen tatsächlicher (z.B. Beratung) und finanzieller Art in Anspruch nehmen, um ihrer Behinderung Rechnung zu tragen.

So erhalten sie auch als gleichgestellter Mensch Förderungen durch das zuständige Integrationsamt und den Integrationsfachdienst.

Auch ihr Arbeitgeber kann dort Zuschüsse und andere Förderungen, z.B. zu technischen Hilfsmittel, beantragen, damit sie erfolgreich weiter beschäftigt werden können.

Allerdings haben Sie als gleichgestellter Mensch keinen Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Auch erhalten Sie keinen Schwerbehindertenausweis.

Weiter besteht auch die Möglichkeit der verfrühten Inanspruchnahme der Altersrente hier nicht, dies gilt nur für schwerbehinderter Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB ) von wenigstens 50 und darüber.

Sie erhalten auf Antrag einen Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch, wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 30 haben und Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlichen Aufenthalt oder ihr Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland ist und wegen der Behinderung Ihr derzeitiger Arbeitsplatz gefährdet ist, oder aber Sie keinen geeigneten Arbeitsplatz finden können.

Gefährdet ist ihr Arbeitsplatz in der Regel dann, wenn Sie wegen der Behinderung dauerhaft weniger belastbar sind als andere vergleichbare Arbeitnehmer und / oder Sie wegen der Behinderung häufig erkrankt sind und fehlen oder Minderleistung erbringen.

Dann sollten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit die Gleichstellung mittels dem dort verfügbaren Formular beantragen. Sie können die Gleichstellung auch persönlich dort vor Ort oder sogar telefonisch beantragen.

Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllt sind. Dafür holt sie auch die Stellungnahme ihres Arbeitgebers zu ihrer Tätigkeit und ihrem Arbeitsplatz ein. Auch ein eventuell vorhandener Betriebsrat oder Personalrat wird eingebunden, gleichfalls auch eine -soweit vorhanden- Schwerbehindertenvertretung, falls Sie hierzu einwilligen.

Sie erhalten dann von der Agentur für Arbeit einen schriftlichen Bescheid, ob die Gleichstellung bewilligt wurde. Gegen einen ablehnenden Bescheid haben Sie die Möglichkeit innerhalb einer Monatsfrist Widerspruch einzulegen und nochmals Einwendungen und Tatsachen zu ihrer Behinderung vorzutragen.

Da es sich zum Erhalt ihrer beruflichen Existenz oft lohnt, eine Gleichstellung zu beantragen, sollten Sie sich bei einem Grad der Behinderung von 30 an einen Rechtsanwalt spezialisiert im Arbeitsrecht / Sozialrecht wenden, um das Vorgehen abzusprechen und um Ihre Interessen gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber wirksam zu vertreten.

Sollte ihr Arbeitsplatz wegen ihrer Behinderung gefährdet sein, so nehmen Sie bitte Kontakt Rechtsanwälte Wisniowski Dr. Säuberlich  mit uns auf. 

Wir überlegen dann gemeinsam mit Ihnen Ihre Strategie.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski 

Fachanwältin f. Arbeitsrecht, Fachanwältin f. Steuerrecht, Mediatorin (zertifiziert)




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