Sharewood Anleger sind in Sorge- Staatsanwaltschaft Zürich ermittelt

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Seit einigen Tagen ist die Internetpräsenz der Sharewood Switzerland AG gesperrt. Anleger werden aufgefordert, sich an die Kantonspolizei Zürich unter folgender Email Adresse zu wenden:          sharewood@kapo.zh.ch


Die Staatsanwaltschaft Zürich III hat ein Ermittlungsverfahren gegen Sharewood eröffnet und gleichzeitig die Schließung des Betriebs angeordnet. Es geht um "den Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges".


Ein Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet, sodass noch nicht bekannt ist, welche rechtlichen Auswirkungen die strafrechtliche Verfolgung auf zivilrechtliche Streitigkeiten haben wird.


Die  Staatsanwaltschaft versendet derweil Schreiben an Anleger und fordert diese auf, sich bei ihr zu melden.

  

Wir haben für unsere Mandanten die Staatsanwaltschaft kontaktiert und warten derzeit auf eine Rückmeldung, wie mit den jeweiligen zivilrechtlichen Forderungen  umgegangen werden soll.


Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es derzeit zahlreiche anhängige zivile Gerichtsverfahren. 


In der Regel wird bei einem Ermittlungsverfahren sämtliches Vermögen eines Unternehmen "eingefroren", sodass zivilrechtliche Ansprüche zunächst nicht vollstreckt werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Meldung zivilrechtlicher Forderungen bei der Staatsanwaltschaft nicht zu vernachlässigen. 


Wenn sich der Verdacht erhärten sollte und tatsächlich eine Straftat vorliegt, müsste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahren würden alle Waldbestände verwertet werden. Da Sie in Sachwerte investiert haben, würden die Bäume veräußert werden. Es ist durchaus denkbar, dass Sie wenigstens einen Teil ihres Vermögens zurückerhalten würden, auch wenn es sich nur um eine geringe Quote handelt.


In einem Strafverfahren besteht, zumindest nach deutschen Recht, zudem die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten oder in einem späteren Adhäsionsverfahren seine weiteren zivilrechtlichen Ansprüche direkt gegen die Beschuldigten geltend zu machen. 


In jedem Fall sollten Anleger aktiv werden, sich bei der Staatsanwaltschaft unter oben genannter Email-Adresse melden oder direkt einen Anwalt beauftragen.


Besuchen Sie auch unsere Website unter www.rechtsanwaltskanzlei-kes.com 

Foto(s): Handan Kes


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