Soldat kann wegen nicht bezahltem Mittagessen nicht entlassen werden
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[image]Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Soldat nicht entlassen werden kann, wenn er sein Essen in der Truppenküche nicht bezahlt. Eine entsprechende Kündigung sei aus Gründen der militärischen Ordnung ungerechtfertigt. Ebenso heißt es in dem Urteil, dass damit auch das Ansehen der Bundeswehr nicht beschädigt wird.
In dem konkreten Fall hatte ein Zeitsoldat geklagt. Der Hauptgefreite wurde von der Bundeswehr fristlos entlassen, weil er in einer Truppenküche ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt haben soll. In der Kündigung hieß es, der Mann habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht, darüber hinaus bestehe Nachahmungsgefahr. Nach einer erfolglosen Beschwerde gegen die Entscheidung klagte der Zeitsoldat nun vor dem Verwaltungsgericht, da er die Vorwürfe bestreitet.
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 2 K 339/10.KO) gab dem Kläger statt und hob die Entlassung auf. Nach Auffassung der Richter seien das Ansehen der Bundeswehr und die militärische Ordnung nicht ernsthaft gefährdet. Da es keine konkreten Anhaltspunkte gebe, sei eine Nachahmungsgefahr nicht gegeben. Da sich der Kläger bislang tadellos verhalten habe, sei auch eine Wiederholungsgefahr auszuschließen.
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