Soldatenrecht: Entlassung wegen Eindringens in ein Labor der Bundeswehr - Verwaltungsgericht München vom 20.07.2023

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Soldat, der gemeinsam mit Kameraden in ein Labor der Bundeswehr eindringt und Werkzeuge entwendet darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München Beschluss vom 20.07.2023 – M 21a S 23.2376 - fristlos aus der Bundeswehr entlassen werden. Der entlassene Soldaten und die anderen Beteiligten waren Studierende an der Universität der Bundeswehr in München. Auf der Stube des Soldaten, der sich nicht zur Tat einließ, waren ein Akkuschrauber, Exzenterschleifer, Werkzeugkoffer, Werkzeugschlüssel, Inbusschlüssel, Bohrer und eine Taschenlampe gefunden worden.

Nach der summarischen Prüfung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren bestanden gegen die Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung vom 20. Juni 2022 in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 19. April 2023 keine rechtlichen Bedenken. Die Kammer sah die Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG. als gegeben an. da er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ihat seit 1988 als Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.) umfangreiche Erfahrungen aus verschiedenen Laufbahnen. Er hat viele Soldaten in Entlassungsverfahren erfolgreich verteidigt und vertreten.

Das Verwatungsgericht folgte den Feststellungen der Bundeswehr zu der Tat. Diese hatte zuvor Zeugen vernommen. Der Fall bestätigt die  Erfahrungen von Rechtsanwalt Steffgen, wonach bei bestehenden Vernehmungen unbeteiligter Zeugen im Eilverfahren, aber auch im Hauptsacheverfahren grundsätzlich keine weitere Beweisaufnahme stattfindet. 

Betroffene Soldaten, die eine Entlassung vermeiden wollen, sollten daher bei einer eindeutigen Beweislage frühzeitig, idealerweise bereits vor Ihrer Anhörung zur Entlassung aktiv werden und zum Vorgang Stellung beziehen. Ohne eine im Soldatenrecht spezialisierten Rechtsbeistand besteht jedoch grundsätzlich die Gefahr, sich - aus Unwissenheit auch ungewollt - weiter zu belasten und die Situation erheblich zu verschlechtern.


Foto(s): Fotolia_89161882_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema