Sparkasse kündigt Sparverträge – Abwehr der Kündigung möglich

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Viele Kunden von über 40 Sparkassen erhalten derzeit unangenehme Post von ihrem Geldinstitut. Dort werden nämlich bereits seit 2017 in großem Stil langlaufende Sparverträge gekündigt.

Diese Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass neben dem festen jährlichen Zinssatz, der garantiert wird, ein Bonus-Zinssatz vereinbart wurde, der im Laufe der Zeit immer weiter gestiegen ist. Der Bonus-Zinssatz wird dabei auf die jeweils jährlichen Einzahlungen in den Sparvertrag zusätzlich eingeräumt und kann zum Teil auf der höchsten Stufe 50 % erreichen.

Im aktuell herrschenden Niedrigzinsumfeld sind derartige Zinsverpflichtungen für die Sparkasse ein Dorn im Auge. Sie versuchen deswegen, aus diesen Verträgen herauszukommen und erklären die Kündigung.

Inwiefern diese Kündigungen möglich sind, musste der Bundesgerichtshof bereits klären. Er kam zu dem Ergebnis, das als Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Sparkasse das derzeitige Zinsumfeld herangezogen werden kann.

Allerdings hat der BGH auch geurteilt, das in den Verträgen, in denen Prämienstufen vereinbart sind und die Vereinbarung bei Vertragsschluss schon festlegt, wann in welcher Stufe wie viel gezahlt wird, die Kündigung nur eingeschränkt möglich ist.

Sie kann nämlich nicht erklärt werden, solange der Vertrag noch in einer Phase ist, in der die Prämienstufen laufen. Sind also z. B. für 15 Jahre im Voraus Prämienstufen vereinbart, dann kann innerhalb dieser 15 Jahre der Vertrag nicht gekündigt werden. Danach ist es dann möglich. Die Begründung dafür ist, dass durch die Vereinbarung des Zeitraums für die Stufen die Sparkasse darauf verzichtet hat, eine Kündigung auszusprechen.

Weitere Möglichkeiten für eine Kündigung können sich gegebenenfalls auch aus der konkreten Ausgestaltung des Vertrages ergeben.

Wir bieten betroffenen Kunden der Sparkassen an, sich in dieser Situation von uns beraten zu lassen. Wir überprüfen für Sie eine Kündigung der Sparkasse auf Basis Ihres Vertrages und beraten Sie dahingehend, ob und welche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren vorhanden sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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