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Stelleninserat: Diskriminierung wegen Alters

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Das Bundesarbeitsgericht hat einem Rechtsanwalt, der im Jahr 1958 geboren worden war, kürzlich Schadensersatz wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige zugesprochen. Er hatte sich auf eine Stellenanzeige beworben, in der man für die Rechtsabteilung „zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen" suchte. Der Bewerber erhielt eine Absage, ohne dass er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Die Stelle bekam eine 33-jährige Juristin. Der Rechtsanwalt war der Meinung, er sei wegen seines Alters diskriminiert worden, und zog bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG).

Gemäß Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Stellenanzeigen diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden, insbesondere „altersneutral" formuliert sein, wenn kein Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters besteht. Das Inserat werteten die Erfurter Arbeitsrichter als Indiz, dass der Jurist wegen seines Alters nicht eingestellt worden war. Weil es also gegen die Vorschriften des AGG verstieß, sprach das BAG dem Juristen einen Schadensersatzanspruch in Höhe eines Monatsgehalts zu.

(BAG; Urteil v. 19.08.2010, Az.: 8 AZR 530/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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