Steuer Spanien 2024 Immobilie, Erbe, SL Vermoegenssteuer, Home office, Business

  • 5 Minuten Lesezeit

Steuerpflichten in Spanien im Jahre 2023-2024, Immobilienkauf, Vermoegen

Aktualisiert zum 21.12.23.
Die Vermoegenssteuer auf Mallorca wird bis zu 3 Mio Euro Vermoegen ab dem 1.1.24 freigestellt.
Damit ist die Situation vergleichbar mit Madrid, Andalusien und Extremadura.
 
 Zur Erinnerung die Steuerpflichten in Spanien bei Immobilieneigentum
 HINWEIS. IN SPANIEN GIBT ES KEIN BESCHEIDSVERFAHREN WIE IN DEUTSCHLAND, SPRICH JEDER BUERGER MUSS SEINE STEUERERKLAERUNG SELBST OHNE AUFFORDERUNG ABGEBEN UND DIE FINANZBEHOERDE REAGIERT NUR, MIT BUSSGELD, WENN DIE STEUERERKLAERUNGEN NICHT EINGEREICHT, FALSCH ODER ZU SPAET EINGEREICHT WERDEN.

NUTZEN SIE UNSEREN DEUTSCHSPRACHIGEN STEUERBERATERSERVICE IN GANZ SPANIEN ZUR PUENKTLICHEN UND KORREKTEN ERFUELLUNG IHRER STEUERPFLICHTEN IN SPANIEN.
 
 1. Als Nichsteuerresident in Spanien (keinen dauerhaften Wohnsitz in Spanien und kein Aufenthalt laenger als 183 Tage im Kalenderjahr) haben Sie als Eigentuemer einer spanischen Immobilie folgende Steuerpflichten
 Modell Steuererklaerung 210 – Jahresmeldung bei Eigennutzung bis zum 31.12. des Folgejahres– diese Steuererklaerung wird oftmals vergessen, und die Finanzbehoerde mahnt erst nach ca 3 Jahren mit Bussgeld und Verzugsaufschlag an.

Modell Steuererklaerung 714 – Vermoegenssteuer bis zum 30.6.23 – ab 700.000 Euro Immobilienvermoegen in Spanien - Ausnahme: Mallorca, Andalusien, Madrid

NEU 2023: ITS zweite Vermoegenssteuer bis zum 30.6.23 zu erklaeren.
 
 Modell Steuererklaerung 210 – Quartalsmeldung bei Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie – diese Steuererklaerung ist im Quartal einzureichen, wenn es Gewinne aus Vermietung in Spanien gibt.
 Modell Steuererklaerung400, 420 – Kanarische Inseln(Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) Umsatzsteuer bei touristischer Vermietung VV

Modell 36, 303, 390 – Festland Spanien (Katalonien, Valencia, Balearen (Mallorca) – Umsatzsteuer bei Hotelaehnlichen Leistungen bei touristischer Vermietung

Modell Steuererklaerung 600 – Immobilienkauf Grunderwerbssteuer innerhalb von 30 Tagen nach dem notariellen Kauftermin zu erklaeren, regional verschieden von 6-13%, und im Jahre 2023 erhoeht, in Katalonien, Valencia, Mallorca (Balearen)
 
 2. Als steuerlich Ansaessiger in Spanien und Unternehmer, bzw Zuwanderer
 Modell 720 – Auslandsvermoegenssteuererklaerung bis zum 31.3.23 abzugeben, ab 50.000 Euro Auslandsvermoegen
Modell 721 - Steuererklaerung Kryptwaehrungen (Ab dem 1.1.2024 zu erklaeren)
 Modell 714 – Vermoegenssteuer, zu erklaeren ab 500.000 Euro je nach Region und bis zum 30.6.23

Modell D100 – Einkommensteuererklaerung. Zu erklaeren bis zum 30.6.23

Modell 151 – Steuersparmodell Beckham Ley Steuererklaerung, zu erklaeren bis zum 30.6.23
 NEU 2023: Erweiterung auf Digital Nomaden (Home office) und Ehepartner, Kinder
 Bei 600.000 Euro Einkuenften aus Arbeit, statt 47% Steuersatz, nur 24%.


Unternehmer mit einer spanischen GmbH – SL – Steuerpflichten und Neuheiten 2023
 Home office EU Spanien, Deutschland
 
 Modell 200 Koerperschaftssteuererklaerung
 NEU 2023: ZEC Steuersparmodell mit 4% Koerperschaftssteuer auf den Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) flexibler in der Anwendung ohne Investition von 100.000 Euro, ideal fuer Start up, Videospielproduzenten, Filmproduktion
 NEU 2023 Balearen (Mallorca) RIB, vergleichbar mit der RIC aus Teneriffa, ist jetzt auch eine Ansparruecksstellung auf Mallorca moeglich und die Koerperschaftssteuer kann von 25% auf 3% gesenkt werden.
 NEU 2023 Start Up Unternehmensgruendung in ganz Spanien mit Steuervorteilen, wie 15% Koerperschaftssteuersatz 4 Jahre lang und dann erst der Wechsel zum allgemeinen Steuersatz von 25%.
 Investoren in diese Start Ups, koennen bis zu 100.000 Euro maximal und 50% von der Gesamtinvestition in der Einkommensteuer, steuermindernd geltend machen.
 
 Home Office Spanien – Teletrabajo: Die europaeische Union hat das Uebereinkommen bis zum 30.6.23 verlaengert, dass ein Home Office Mitarbeiter und deren deutscher Arbeitgeber sich nur in Spanien steuerlich und sozialversicherungstechnisch anmelden muessen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 25% in Deutschland persoenlich arbeitet.

 
 Die Steuererhoehungen in Spanien im Jahre 2023 werden vor allen Dingen groessere Vermoegensmassen treffen, Vermoegenssteuerfreiheit in Madrid, Andalusien, Galizien wird durch die ITS ab 3.7 Mio Euro aufgehoben, wobei Einkommen unter 60.000 Euro jaehrlich entlastet werden.


In ganz Spanien wurde zum 27.12.2022 die zweite Vermoegenssteuer ITS fuer Vermoegen ueber 3.7 Mio  eingefuehrt. Das Gesetz gilt  rueckwirkend   fuer das Jahr 2022 und fuer das Jahr 2023 und es gilt, dass die erste Vermoegenssteuer IP stets von der ITS abgezogen wird, so  dass   nur Buerger in Madrid, Mallorca, Extremadura und Andalusien direkt  betroffen sind, da es zur Zeit dort keine Vermoegenssteuerbelastung gibt.
 WICHTIG: Auch Nichtsteuerlich Ansaessige in Spanien, also der typische Eigentuemer einer Ferienimmobilie auf Mallorca, Ibiza, oder Teneriffa  wird von dem Gesetz betroffen sein, wenn die Anschaffungskosten 3.7 Euro ueberschritten hat.

Zwischen 3 und 5 Mio Euro, sind es 1.7% Steuersatz, gefolgt von 2.1% bis 10 Mio Euro und 3.5% ueber 10 Mio Euro Vermoegen.


Aktuell 2023: Vermoegenssteuer: SL Anteilsinhaber unterliegen nunmehr der spanischen Vermoegenssteuer und sollten dringendst eine Beratung in unserer Kanzlei beantragen. Erstmals ist bis zum 30.6.23 zu erklaeren:

Mit der Einfuehrung der erweiterten Vermoegenssteuer ITS wurde auch das urspruengliche Vermoegenssteuergesetz veraendert und der Art.5 erweitert, so dass auch Anteilsinhaber einer spanischen SL, die in Deutschland steuerlich ansaessig sind, und das Aktivvermoegen zu mindestens 50% aus Immobilienvermoegen besteht, welches in Spanien, Mallorca, Teneriffa belegen ist, gesetzlich zur Vermoegenssteuer herangezogen werden koennen. 



 Es gibt  regionale Unterschiede bei den bestimmten Steuerarten, darunter ist stets auch die Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf in Spanien, die regional unterschiedlich ist.
 
 1. Mallorca – Balearische Inseln
 a. Entlastung fuer Unternehmer durch die Einfuehrung einer Steuerrueckstellung RIB, ab dem 1.1.23, die bis zu 90% der Koerperschaftssteuer von 15/25% vermindert.
 b. Steuererhoehung beim Grundstueckskauf und Immobilienkauf auf Mallorca in der Grunderwerbssteuer:
 Ab 1 Mio Euro: 12 % Steuersatz
 Ab 2 Mio Euro: 13% Steuersatz

c. Steuersenkung fuer den Erwerb der Erstwohnsitzimmobilie auf Mallorca bis zum Kaufpreis von 270.151.20 Euro, zahlt man nur 4% Grunderwerbssteuer.

d. Steuererleichterungen in der Schenkungssteuer auch fuer Auslaender, die auf Mallorca leben, haben nicht Mallorquinische Buerger sind, auch diese koennen die Erbschenkungsvertraege (pacto sucesorio de definicion) anwenden.
Schenkungen von Eltern an Kind nur 7% Schenkungssteuer.
Steuererleichterung von 57% bei Schenkungen von der Erstwohnsitzimmobilie.

e. In der Einkommensteuer werden Lebenspartner den Eheleuten gleichgestellt
f. Keine Vermoegenssteuer bis 3 Mio Euro Vermoegen

g. keine Erbschaftssteuer zwischen Eltern und Kindern und Ehegatten (Gruppe 1 und 2)

2. Valencia
 Erhoeung der Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf ab 1 Mio Euro auf 11%.

Vermoegenssteuer: Erhoehung der Vermoegenssteuer ab 1.33 Mio Euro, um jeweils 0.25 Punkte.

3. Katalonien
 Erhoehung der Vermoegenssteuer ab 20 Mio Euro

4. Murcia geplante Abschaffung der Vermoegenssteuer im Jahre 2023 und 99% Steuerbefreiungen bei Schenkungen unter Geschwistern (Gruppe 3)

5. Andalusien: Vermoegenssteuerfreiheit +Steuererleichterungen in der Erbschaftssteuer (bis 1Mio Euro Nachlass Steuerfreiheit Eltern Kind)
+ Schenkungssteuerverguenstigung um 99% bei Schenkungen Eltern, Kind

6. Madrid: Erhoehung der Steuerermaessigung in der Erbschaftssteuer  in der Gruppe 3, Onkel, Tante, Geschwister, um 25% und in der Schenkungssteuer um 15% fuer Geschwister, und 10% fuer Onkel und Tante



Nutzen Sie unseren Service auch im Jahre 2024 von der Vollabwicklung des Immobilienkaufes in Spanien, Steuererklaerungen, Erbschaftsabwicklungen bis zur Firmengruendung und Home Office Anmeldung in Spanien.
Wir betreuen Sie auf deutsch und  spanisch in ganz Spanien, mit Kanzleien auf Teneriffa, Mallorca, Gran Canaria und in Deutschland am Bodensee und Kollegen in Berlin und Hannover.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema