Steuererklaerung 210 fuer Nichtresidenten in Spanien erleichtert im Jahre 2024, aber Wegfall IGIC Freistellung Kanaren

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Positiv 2024: Nichtresidentensteuererklaerung Spanien Modell 210 neue Gesetzesregelung im Jahre 2024

Negative Gesetzesaenderung fuer Steuerliche Nichtansaessige: Kanarische Inseln: Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc, Streichung der Umsatzsteuerfreistellung IGIC bei Kleinunternehmern, die nicht auf den Kanarischen Inseln ansaessig sind - HINWEIS Fuer touristische Vermieter, die betroffen sein koennen.


Gemaess neuer Gesetzeslage vom 25.1.2024: Vermietungs Steuererklaerung fuer steuerlich Nichtansaessige vereinfacht !
Statt Quartalsmeldungen nur noch Jahresmeldungen bis zum 20.1. des Folgejahres.

Bei vermieteten Immobilien in Spanien, sei es touristisch oder dauerhaft vermietet, soll es Erleichterungen geben.

Jeder Immobilieneigentuemer in Spanien, der nicht in Spanien steuerlich unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig ist, muss einmal jaehrlich im Folgejahr die sogenannte Eigennutzungssteuererklaerung 210 abgeben. Typischer Eigentuemer einer Immobilie in Spanien.
Die Anwendung des Modells 210 bislang:

Eigennutzungserklaerung Immobilie Spanien

Mieteinnahmen Immobilie Spanien (DBA Regelung Besteuerung in Spanien und Deutschland Anlage V mit Anrechnung Anlage AUS)

Gewinnsteuererklaerung innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkauf der Immobilie in Spanien

Wenn man vermietet, muessen in diesem Erklaerungsformular 210 im Quartal die Gewinne steuerlich erklaert werden, und 19% Steuerlast an das spanische Finanzamt abgefuehrt werden. (EU Buerger, Ausnahme Schweizer)

Hinzukommt, wenn Sie mehrere Immobilien haben, dann muessen verschiedene Steuererklaerungen abgegeben werden, da in jeder Steuererklaerung nur eine Katasterreferenz Platz hat.

Mit der neuen Regelung, die zum 26.1.24 in Kraft tritt, werden die Quartalsmeldungen bei Vermietung abgeschafft. Es soll dann nur noch eine Jahresmeldung erforderlich sein. Dies ist auch sachbezogen, da im Einkommensteuerrecht in Spanien fuer unbeschraenkt einkommensteuerpflichtige auch nur eine Jahresmeldung abzugeben ist. 

Die Verwaltungsordnung EHA 3316/2010 wurde in Art.2 geaendert und es ist die Herausgabe der neuen Erklaerungsformulare abzuwarten.

Beachten Sie, dass bei touristischer Ferienvermietung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria etc) stets noch die Umsatzsteuererklaerung neben dem Modell 210 abzugeben ist und auf Mallorca, Balearen, Katalonien (Sitges, Figueres, Tarragona), Valencia auch die Ecotasa abzufuehren ist.

Top Info:
Aktuelles 2024 Kanarische Inseln Kleinunternehmerregelung IGIC ist die touristische Vermietung betroffen ?

Die kanarische Regierung hat zum 1.1.24 ein gesetzliche Aenderung in der Kleinunternehmerregelung in Kraft gesetzt und fuer alle nicht steuerliche Ansaessige (Nichtsteuerresidenten) die Kleinunternehmerregelung abgeschafft.

Bislang konnte man auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro praktisch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuererklaerung abgeben muessen. (Ausnahme Jahreserklaerungen)

Ist die private touristische Vermietung auf den Kanarischen Inseln betroffen ?

Das Gesetz spricht von gewerblicher und Freiberufler Taetigkeit, aber nicht von touristischer Vermietung.

Wir empfehlen, dass Sie pruefen, wie Sie in der Umsatzsteueranmeldung 400 angemeldet wurden und entsprechend beraten wir Sie, was zu tun ist.

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