Studienplatzklage im Fach Pharmazie / Ablehnungsbescheid Hochschulstart.de erhalten

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Das Pharmaziestudium ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung im Rahmen der Approbationsordnung für Apotheker und schließt mit dem Staatsexamen ab. Aufgrund der steigenden Bewerberanzahl ist es den Universitäten nicht möglich, ausreichende freie Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Um den Traum vom Wunschstudium verwirklichen zu können, besteht die Möglichkeit einer Studienplatzklage. Bewerber können mithilfe dieses Instrumentariums die Weichen für einen erfolgreichen Pharmazie- Abschluss stellen. 

Ablauf der Studienplatzklage im Studienfach Pharmazie

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die freie Berufswahl nach Art. 12 GG nur dann nicht verletzt ist, wenn die vorhandenen Ausbildungskapazitäten auch tatsächlich voll ausgeschöpft werden. Da es oftmals vorkommt, dass Universitäten hinsichtlich der Vergabe von Studienplätzen für das Pharmaziestudium Berechnungsfehler für die freien Kapazitäten unterlaufen, ist zudem das außerkapazitäre Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. 

Die erfolgreiche Durchsetzung der Studienplatzklage setzt zunächst eine innerkapazitäre Bewerbung über „hochschulstart“ voraus. Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem insbesondere die Abiturnote, die Wartezeit sowie die von der jeweiligen Universität aufgestellten Kriterien berücksichtigt werden. Zudem ist das Durchlaufen des außerkapazitären Bewerbungsverfahrens notwendig. Außerkapazitäre Studienplätzen sind Studienplätze, die die Universitäten aufgrund fehlerhafter Berechnungen nicht vergeben haben.

Obwohl das inner – und das außerkapazitäre Verwaltungsverfahren zusammengehören, sind sie rechtlich getrennt voneinander zu betrachten. So wird in der Regel nur ein ordnungsgemäß durchgeführtes innerkapazitäres Verfahren eine ausreichende Grundlage für die weiteren Schritte darstellen. Insofern sollte bereits das innerkapazitäre Verfahren gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. So lassen sich frühzeitig Strategien entwickeln, die schließlich im Erfolg münden können.

Vorgehen im Fach Pharmazie gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule bzw. Hochschulstart.de

Sollte der Studienbewerber für das Pharmaziestudium einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollte dringend die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden, um ein Vorgehen planen zu können. In vielen Bundesländern ist zunächst binnen eines Monats Widerspruch einzulegen (in einigen Bundesländern ist sogleich Klage zu erheben). 

Tritt der Fall ein, dass die Universität an der getroffenen Ablehnungsentscheidung weiterhin festhält, erfolgt eine Weiterleitung des Widerspruchs an die Widerspruchsbehörde. Diese muss dann entscheiden, ob dem Widerspruch abgeholfen oder dieser zurückgewiesen wird. Sollte eine Zurückweisung erfolgen, erhält der Studienbewerber einen Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.

Da die Studienplatzklage stets auf den Einzelfall anzupassen ist und insgesamt Schwierigkeiten mit sich bringt, die teilweise undurchschaubar sind, sollte frühestmöglich gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt ein Austausch stattfinden, um Strategien für ein bestmögliches Vorgehen ausarbeiten zu können. Im Vergleich zu anderen Studiengängen sind Erfolge bei Studienplatzklagen im Bereich der Pharmazie leichter zu erzielen. Insofern besteht die Möglichkeit, trotz einer Ablehnung, den Weg zum Wunschstudium erfolgreich zu beschreiten.

Unsere Anwälte im Verwaltungsrecht haben bereits zahlreiche dieser Verfahren betreut und beraten Sie gern zu Ihren individuellen Chancen und Möglichkeiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Keno Leffmann

Beiträge zum Thema