Suxxess One GmbH: Fehlender Prospekt? Anwaltsinfo

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Bei den Anbietern für Kapitalanlagen Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o mit angegebenem Sitz in Areal 23, Wallenmahd 23, Haus C3, 6850 Dornbirn, Österreich und auch in Prag, bestehen inzwischen Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

So teilte die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin mit Datum vom 20.12.2023 mit, dass sie Anhaltspunkte dafür habe, dass Vermögensanlagen in Form von kombinierten Pacht- und Unterpachtverträgen über Krypto-Automaten und Mining-Hardware, auch unter der Bezeichnung "Konzept More" der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o durch die Gesellschaften selbst, als auch durch die Berformance Group AG in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden würden.

Weiter teilt die  BaFin mit, dass die Bekanntmachung erfolgen würde aufgrund vorliegender Anhaltspunkte eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Prospekt basierend auf § 26b Absatz 2 Nr. 1b Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), und, dass Ausnahmen von der Prospektpflicht nicht ersichtlich seien.

Anleger von "Konzept More" bei der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o können und sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbH ihre Rechte prüfen, denn grundsätzlich muss ein Verkaufsprospekt in dem Fall vorliegen.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt aber nicht vor.

Anleger könnten somit Ansprüche gegen die Unternehmen prüfen, außerdem könnte geprüft werden, ob eine persönliche Haftung der verantwortlichen Personen in Betracht kommt,  z.B. gem. § 826 BGB, die bei fehlendem Prospekt in Betracht kommen könnte.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die in "Konzept More" bei Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ihre Rechte prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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