T. & D. Versand GbR und FAREDS - Weitere Abmahnungen! Kostenlose Ersteinschätzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die T. & D. Versand GbR lässt erneut Abmahnungen durch die Kanzlei FAREDS aussprechen. Wir vertreten derzeit über 38 Mandanten, die eine Abmahnung von der T. & D. Versand GbR und Fareds erhalten haben. Dabei geht es nicht nur um Abmahnungen, sondern auch um Klageverfahren. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen daher sehr gut und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung in diesen Fällen anbieten. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und übersenden Sie uns die Abmahnung einfach via E-Mail an: info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können die knappen Fristen sicher gewahrt werden.

 

T. & D. Versand GbR – Worum geht es diesmal?

Abgemahnt werden wieder wettbewerbsrechtliche „Klassiker“, die für den Wettbewerber leicht aufzufinden sind. Aktuell monieren die Rechtsanwälte von Fareds wieder den fehlenden „anklickbaren Link zur OS Plattform“. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Als Gegenstandswert werden 5.000 € angesetzt.

 

Was ist von der Abmahnung zu halten? Wie sollte man reagieren?

Wir kennen die Abmahnung aus vielen Fällen. Angesichts der Anzahl der Abmahnungen der T. & D. Versand GbR steht die Frage eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens durchaus im Raum. Allerdings ist dies Gegenstand einer Einzelprüfung. Die hohe Anzahl der Abmahnungen allein, ist kein ausreichendes Indiz. Angesichts der Tatsache, dass die T. & D. Versand GbR durchaus gewillt zu sein scheint, Erstattungsansprüche gerichtlich geltend zu machen (Es existieren bereits Klageverfahren), sollte die Abmahnung ernst genommen werden und durch einen Fachanwalt geprüft werden.

Keinesfalls sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung – auch keine selbst modifizierte – abgegeben werden. Es wird häufig übersehen, dass die Unterlassungserklärung auch zur Beseitigung noch aufrufbarer Angebote verpflichtet. Uns liegt bereits eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe eines Mandanten vor, der vorschnell und in Eigenregie in diese „Falle“ getappt ist.

 Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.


Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der T & D Versand GbR und Fareds erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Weitere Infos den möglichen Reaktionen bei Erhalt einer Abmahnung finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/t-d-versand-gbr-abmahnung-durch-kanzlei-fareds-kostenlose-ersteinschaetzung_161005.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/weitere-abmahnungen-von-fareds-und-t-d-versand-gbr-in-dieser-woche/

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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