Termin beim Arbeitsgericht: Muss der Arbeitnehmer selbst reden?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich während der Kündigungsschutzklage zu äußern, auch wenn er anwaltlich vertreten ist? Wird das Gericht womöglich Druck ausüben? Und: Falls er sich äußern muss, was muss er sagen, und wieviel? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Dass Arbeitnehmer vor einem Gerichtstermin Sorge haben, ist verständlich, denn die meisten haben noch keine Erfahrung mit Gerichten gemacht, und das was man über Gerichtstermine weiß, stammt häufig aus Anwaltsserien.

In Bezug auf arbeitsgerichtliche Termine in der Bundesrepublik kann ich Arbeitnehmer in fast allen Fällen beruhigen: Jede Sorge oder Angst, die man vor einem Gerichtstermin haben könnte, ist bis auf wenige Ausnahmen, wenn es etwa um Straftaten geht, unbegründet.

Es ist nämlich die Aufgabe des Anwalts, den Sachverhalt vor Gericht vorzutragen, was im Übrigen bereits in den Schriftsätzen geschehen ist. Im Gerichtstermin beantwortet der Anwalt alle rechtlichen Fragen und auch die allermeisten Fragen des Gerichts zum Sachverhalt.

Vereinzelt kann es zwar vorkommen, dass sich der Richter im Termin direkt an den Arbeitnehmer wendet. Das geschieht, weil er sich zu einzelnen, klar umrissenen Tatsachen erkundigen will. Richter wirken dabei immer beruhigend auf Arbeitnehmer ein, sie sprechen erfahrungsgemäß völlig entspannt und freundlich mit ihnen. Nachdem sie die Fragen eines Richters beantwortet haben, hört man von Arbeitnehmern dementsprechend fast immer: „Das war ja gar nicht so schlimm.“

Alles andere erledigt vor Gericht der Anwalt. Für den Arbeitnehmer ist genau das auch am besten: Der Anwalt weiß, welche Teile des Sachverhalts er zu welchem Zeitpunkt hervorheben muss, und was eher im Verborgenen bleiben sollte. Schließlich soll der Arbeitnehmer den Prozess gewinnen, beziehungsweise seine Abfindungschancen maximieren.

Auf keinen Fall darf der Arbeitnehmer vor Gericht zu viel reden oder sein Herz ausschütten. Dann kann es nämlich passieren, dass er sich in einem nicht so günstigen Licht präsentiert, und damit sich und seinen Chancen auf Joberhalt oder Abfindung keinen Gefallen tut. Die Fragen des Gerichts sollte man kurz und knapp beantworten – und dann warten, ob der Richter mehr Informationen wünscht, oder nicht. Letztlich läuft das genauso, wie in einem alltäglichen Gespräch.

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