Thomas Lloyd: Vierte Cleantech (VCI) stockende Auszahlungen -Anlegerhilfe- AdvoAdvice Rechtsanwälte reichen Klage ein

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Im Zusammenhang mit der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (“VCI”) berichten uns Anleger weiterhin von stockenden Auszahlungen obwohl Laufzeiten von Genussrechten nach deren Auskunft beendet seien und auch Kündigungsbestätigungen gegenüber diesen Anlegern vorliegen. 

Die Thomas Lloyd Private Wealth AG wurde in die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH umgewandelt, nur um dann letztendlich 2016 in die nun das Anlagevermögen verwaltende "Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH" oder "VCI" zu verschmelzen.

Die von den Anlegern bei der Geldanlage gezeichneten verbrieften Genussscheine wurden in diesem Vorgang auch zu Genussrechten umgewandelt. Diese bemerkenswerte Entwicklung hat nun dazu geführt, dass dass Anleger berichten, ihnen zustehende Auszahlungen aus Genussrechten würden von der VCI unter Hinweis auf die Genussrechtsbedingungen bislang nicht ausgezahlt werden.

Bereits im Februar 2019 gründete die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd, um Anlegern der Thomas Lloyd Gruppe die Möglichkeit zu geben, sich gemeinsam in Bezug auf die Verschmelzung der Anlagegesellschaften und die Umwandlung der Anlagen zu formieren.

Seitdem haben sich hunderte Anleger unserer Anlegergemeinschaft angeschlossen. Außerdem wurden eine Vielzahl von Klagen an verschiedenen Amtsgerichten und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland durchgestritten und für viele Anleger erfolgreich Prozesse geführt sowie Rückzahlungen realisiert.

In die damalige Thomas Lloyd Private Wealth AG hatten bereits zahlreiche Anleger in den Jahren ab 2008 Beträge in Genussrechte investiert, in der Hoffnung hier eine nachhaltige und renditeträchtige Anlagemöglichkeit zu schaffen. Dort wurde das Anlageprodukt   „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth 2009“ angeboten.

Anleger erhalten Schreiben der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (“VCI”)

Nachdem die Thomas Lloyd Gruppe im Namen der VCI Mitte Juli an auszahlungsberechtige Anleger ein langes Erklärungsschreiben richtete, AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten, warum denn trotz der Fälligkeit der Auszahlungen hier diese mit Hinweis auf die Genussrechtsbedingungen nicht erfolgen könnten, haben sich eine Vielzahl von Anlegern an AdvoAdvice gewandt und um die Prüfung der Fälligkeiten von Forderungen und im Nachgang die Durchsetzung von Auszahlungsansprüchen in die Wege zu leiten.

Begründung der VCI zur Verhinderung von Auszahlungen - Anleger werden vertröstet

Für "frühestens Herbst 2021" wurden die Auszahlungen seitens der VCI angekündigt. So schnell wie der Herbst kam, so wird er wahrscheinlich auch gehen, ohne dass die angekündigten Auszahlungen der Vierten Infrastrukturgesellschaft erfolgt sein dürften.

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin haben zwischenzeitlich auch für viele Anleger Ansprüche gegenüber der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft geltend gemacht und auch gegen ein damals gegenüber Anlegern tätiges Beratungsunternehmen sowie die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft Klage auf Rückzahlung und Schadenersatz wegen Falschberatung vor dem Landgericht Meiningen, Az. 2 O 339/21 eingereicht.

Auch hat die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Zahlungen an betroffene Anlager erst dann vorgenommen werden, "wenn und soweit die Voraussetzungen für einen rechtlich dauerhaft durchsetzbaren Anspruch" zu Gunsten der Anleger bestehen. An dieser Aussage wird sich die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft zu gegebener Zeit messen lassen müssen.

Nicht einfach hinhalten lassen! Handlungsbedarf prüfen.

Anlegern ist zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig hinhalten zu lassen und ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen.

Oft kann hier die Einschaltung eines Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts schnell zu einer druckvollen Geltendmachung der Ansprüche führen. Anleger mit Genussrechten sollten ggf. überlegen, ob sie eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2020 erklären können und Rat einholen, ob dies in ihrem speziellen Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bei nachweisbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschberatung im Vorfeld der Investition könnten auch Ansprüche gegen die Beratungsgesellschaft oder ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragsverhältnisses über das Genussrecht  vorliegen.

Die spezialisierten Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin haben in Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten. Wir stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat gerne zur Seite und sind auch jederzeit persönlich für Sie da. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Unsere Anlegergemeinschaft bündelt die Interessen und sorgt für eine Wissenskonzentration.

Schließen Sie sich gerne unserer Anlegergemeinschaft Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft an. Wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit modernsten Kommunikationsmittel. Der persönliche Kontakt des beratenden Rechtsanwalts und Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht zu unseren Mandanten und eine gute Erreichbarkeit der Kanzlei sind für uns selbstverständlich.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung, damit sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Foto(s): pixabay.com


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