Touristische Vermietung Kanarische Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura neue Regelung Stand 12-4-2025
- 5 Minuten Lesezeit
Immobilienkauf 2025 mit Rechtssicherheit begleitet durch D.Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater in Spanien, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Mallorca, Katalonien und Andalusien.
Aktuelle Information: Touristische Vermietungslizenz Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Sonderregelung fuer die gruenen Inseln (La Gomera, La Palma)
Aktuell zum 14.4.2025 wurde von der Kanarischen Regierung mitgeteilt, dass alle jetztigen Antraege auf die touristische Vermietungslizenz keinerlei Bestandsschutz haben, sprich nach dem das neue Gesetz in Kraft ist, werden alle VV Lizenzen kontrolliert und ggf eingezogen. Kriterien der Kontrolle werden sein
1. Ist im Bebauungsplan der Gemeinde die touristische Vermietung am Standort zulaessig ?
Selbst in Wohnbebauungsgebiet (zona residencial) kann die touristische Vermietung untersagt, bzw erteilte Lizenzen eingezogen werden, wenn zum Beispiel die 10% Saettigungs Grenze im Verhaeltnis zum normalen Wohnraum fuer den dauerhaften Wohnsitz ueberschritten waere.
Desweiteren wird im Rustico Bereich mit Schutzcharakter in jedem Fall die touristische Vermietung verboten sein. Art.4.4.neuer Gesetzesentwurf VV
2. Hat die Eigentuemergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus dem VV Antrag im Vorfeld zugestimmt ? (3/5 Mehrheit seit dem 3.4.25 notwendig)
3. Wurde die touristische Vermietung fuer mehr als 1 Jahr nicht ausgeuebt - Einzug der Lizenznummer
4. Wurde die Grundbuchregistrierungsnummer nicht erlangt. (Neue zusaetzliche Regelung)
5. Wurde die Grundbucregistrierungsnummer unter 4. nicht Airbnb oder Booking mitgeteilt. Die kanarische Regierung hat mit beiden Vermittlerportalen Vertraege zur Kontrolle von nicht lizenzierten touristischen Wohneinheiten geschlossen, um entsprechend die "Schwarzvermietung" zu bekaempfen.
Historie:
Aktuell zum 28.11.2024 wurde eine Website von der kanarischen Regierung eroeffnet, welche ueber das Gesetzesprojekt informiert.
Jetzt beraet das Parlament und im Mai 2025 soll das neue Gesetz verabschiedet werden.
Hervorzuheben ist, dass eine VV Lizenz verlorengeht, wenn eine Immobilie verkauft oder vererbt wird.
Desweiteren ist jetzt schon bei der Gemeinde anzufragen, ob der Bebauungsplan die touristische Vermietung zulaesst. Dies ist der erste Schritt fuer jedes Antragsverfahren. Die Gemeinde wird diese Auskunft rechtsverbindlich mit einer sogenannten cedula urbanistica bescheiden.
Es gibt mittlerweile Gemeinden auf Gran Canaria wie Mogan oder auf Teneriffa, Arona, Adeje und Santiago del Teide (Los Gigantes), die an Eigentuemer von Immobilien mit Ferienvermietung Bescheide zu stellen und auffordern, bei der Gemeinde diverse Unterlagen einzureichen, um die Rechtmaessigkeit der Ferienvermietung auch von der Gemeinde bestaetigen zu lassen.
Zum Beispiel werden verlangt
NIE und Eigentümer-ID oder NIF und Satzung
Registrierung von VV bei der Regierung der Kanarischen Inseln
Registrierung bei der staatlichen Finanzbehoerde Mod. 036/037 oder eine eigenverantwortliche Erklärung, keine unternehmerische Tätigkeit auszuüben
Gemeinde Gebühr (wird nach Einreichung des Antrags erforderlich sein)
Nachweis Haftpflichtversicherung (300.000€)
Erklärung der Eigentümergemeinschaft, dass in der Satzung VV nicht verboten sind
Bewohnbarkeitsbescheinigung / Erstbezugslizenz
Kompatibilitätsbericht mit der Gemeinde, ob der Bebauungsplan die touristische Vermietung im Gemeindegebiet zulaesst, wenn letzteres erfuellt ist, dann
Technische Bescheinigung von einem Architekten zur Bewohnbarkeit.
TIPP: Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Gomera) erwerben.
Auch bei Erbschaft stehen wir Ihnen fuer die Vollabwicklung zur Verfuegung, auch fuer die komplexe Erbschaftssteuererklaerung in ganz Spanien und Teneriffa
Hintergrundwissen.
Die Erlangung der sogenannten VV wird beschraenkt und mit dem aktuellen Gesetzesentwurf, Stand 15.9.2024 bleibt es steuerlich bei der Umsatzsteuerpflicht (Keine Kleinunternehmerregelung) und die Gemeinden koennen fuer die Zulassung der touristischen Vermietung eine Gebuehr verlangen, wie es die Gemeinde Arona (Los Cristianos, Palm Mar, etc) schon tut.
Verbessert wurde in dem Gesetzesentwurf.
- keine Beschraenkung auf 5 Jahre bei der Lizenzvergabe bei Privatpersonen, die ihre Immobilie auf Teneriffa vermieten. Die Beschraenkung gilt nur noch fuer Agenturen, Makler etc.
- keine bestimmte Energieklasse wird mehr verlangt
- kein asphaltierter Zugang
- keine Ladestation fuer ein Elektrofahrzeug
- Mindestgroesse der Immobilie wird von 39 qm auf 25 qm gesenkt
Die kanarische Regierung hat jetzt den dritten Gesetzesentwurf erlassen, nach dem ersten Gesetzesentwurf zur Einschraenkung der touristischen Vermietung. Bis zum Ende des Jahres 2024, soll der neue Gesetzesentwurf vom Septemper 2024 in Kraft gesetzt werden.
Eckpunkte sind:
10% der Gesamtwohnbebauungsflaeche einer Gemeinde koennen der touristischen Vermietung gewidmet werden koennen. Die Gemeinde hat die Entscheidungsgewalt.
Gruene Inseln: La Palma, Gomera; 20%
Es sollen die VV „Lizenzen“ fuer 5 Jahre vergeben werden, mit der Verlängerungsoption. Die Aenderung ist oben zitiert. Dies gilt nicht mehr fuer private Vermieter, sprich Eigentuemer, die ihre Immobilie vermieten.
Annuliert:Immobilien, die nach dem Jahr 2008 gebaut wurden, muessen im Energiepass mindestens die Klasse B haben. Die Aenderung ist oben zitiert.
Beibehalten:Neubauimmobilien sind nicht mehr fuer die touristische Vermietung zugelassen, sondern mindestens 10 Jahre alt sollen die Immobilien sein.
Mindestwohnflaeche von 39 qm und maximale Personenbelegzahl wird als neue Beschraenkung ebenso geregelt. Diese Aenderung ist oben zitiert.
Im uebrigen gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegen muss und die Wohnungseigentuemergemeinschaft keine Einwaende hat.
Es wird folglich Einschraenkungen in touristischen Ballungsgebieten geben, wie auf Teneriffa in Adeje, Los Cristianos, Medano
oder auf Gran Canaria in Playa Ingles, Mogan,
oder auf Fuerteventura in La Oliva.
Letztlich hat die Gemeinde die Entscheidungsgewalt, ob die touristische Vermietung eingeschraenkt wird. Hervorgehoben wird, dass es keine besonderen weiteren Ueberwachungsverfahren oder Bussgeldverfahren fuer die sogenannten schwarzen Schafe, die ohne Lizenz oder VV Antrag vermieten, geben wird. Es bleibt bei den aktuellen Stichproben und Kontrollen ueber die Suche in den Portalen wie Booking und dem aktuellen Bussgeldkatalog bis 300.000 Euro maximal pro Rechtsverletzung, wobei der Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz einzuhalten ist, und deshalb Bussgelder ueber 30001 Euro eher selten sind.
Beachten Sie auch die steuerliche Einschraenkung in der Umsatzsteuer, seit dem 1.1.24 ist keine Kleinunternehmerregelung fuer Nichtsteuerlich Ansaessige mehr moeglich, was beibehalten wird.
Nutzen Sie unseren Steuerberaterservice fuer das Modell 210 bei steuerlich Nicht Ansaessigen- Nichtresidenten auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Gomera, La Palma. Ebenso erledigen wir die Steuererklaerungen in der Umsatzsteuer (IGIC), Pflicht fuer jeden steuerlich Nichtansaessigen in Spanien. Sprich die Kleinunternehmerregelung gilt seit dem 1.1.24 nicht mehr.
Vertretung bei Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren zum Schutz Ihrer Rechte als Inhaber einer touristischen Vermietungslizenz und schliesslich Beantragung der touristischen Vermietungslizenz gemaess der neuen gesetzlichen Situation.
MERKE: Wir pruefen schon vor dem Immobilienkauf, ob die Immobilie touristisch vermietet werden kann und jetzt zu beachten, dass der Immobilienkauf nicht mehr den Erwerb der touristischen Vermietungslizenz ermoeglicht.
Artikel teilen: