Immobilienkauf Agrarland Rustico Teneriffa, Gran Canaria Kanarische Inseln - Hintergrundwissen

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Immobilienkauf Rustico auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und andere Kanarische Inseln
 
 Der Immobilienkauf auf Agrarland (Rustico) ist auf den Kanarischen Inseln beliebt, da guenstiger als eine Immobilie, die ordnungsgemaess auf erschlossenen Bauland erbaut wurde.
 Hier ist zu unterscheiden
 - Grundstueckskauf zur Bebauung – hier mag der Anschaffungspreis guenstig sein, jedoch ist zu beachten, dass die Erschliessung (Zufuehrung Wasser, Stromversorgung) erhebliche Mehrkosten verursachen kann.

  • Immobilienkauf auf Agrarland – hier ist die rechtliche Pruefung vorrangig, da oftmals ohne Baugenehmigung gebaut wurde, und ein Abriss der illegalen Immobilie als auch Bussgeld den neuen Eigentuemer ebenso belasten, obgleich im Grundbuch nichts vermerkt ist.
    Die folgenden Voraussetzungen muss eine Immobilie auf Agrarland erfuellen.
    - die Immobilie dient als Wohnhaus des Betreibers des landwirtschaftlichen Betriebs/Agrar - Nutzung
  • die Immobilie darf keine Splittersiedlung entstehen lassen
  • einstoeckige Bauhoehe, in Ausnahmefaellen zweistoeckig als “asentamiento rural”.
  • das Gefaelle in dem Grundstueck darf 50% nicht uebersteigen

die Wohnnutzung ist nur zulaessig als Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebs bzw in ausgewiesenen Gebieten wie asentamientos rurales oder agricoles (Wohngebäude fuer den Betreiber der Agrarnutzung). In der Praxis wird meist zu Beginn die Erstbewohnbarkeitsbescheinigung vom Betreiber beantragt und danach erfolgt keine Aktualisierung mehr, auch nicht beim Grundstuecksverkauf.
 
 WICHTIG: Jede Bautaetigkeit in “rustico” bedarf einer Baugenehmigung, die von der Gemeinde ausgestellt wird, meist unter Anhoerung der Inselregierung (Cabildo Teneriffa, Gran Canaria)
 
 Was passiert, wenn man ohne Baugenehmigung baut ?
 Hier ist jeder Einzelfall zu pruefen, wesentliche Daten sind der Bauabschluss, ob eine baurechtliche Verjaehrung eingetreten ist, etc.
 Sollte eine Verjaehrung eingetreten sein, dann ist dies durch einen Architekten festzustellen und bei der Gemeinde die Verjaehrung durch Verwaltungsakt bestaetigen zu lassen. Damit ist ein Abriss in der Zukunft ausgeschlossen, man spricht von einer Duldung im Aussenbereich, der sogenannten AFO. Eine baurechtliche Verjaehrung tritt nach 4 Jahren nach Fertigstellung ein, wobei die Frist 10 Jahre betragen kann, wenn bereits ein Verwaltungsakt zur Herstellung der rechtmaessigen Situation erlassen wurde. Zudem gibt es unter Umstaenden strafrechtliche Konsequenzen, die nach 5 Jahren verjaehren.  


Nutzen Sie unseren Service in Deutscher Sprache, mit Kanzleistandorten auf Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura, fuer die Rechtssicherheit beim Immobilienkauf und bei Streitigkeiten gegen die spanischen Behoerden.
 



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