Kostenplanung Immobilienkauf Spanien, Teneriffa, La Gomera, Gran Canaria und restliche Kanarische Inseln

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Nebenkosten Immobilienkauf Spanien, Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura

Aktuell im Jahre 2024: Grundbuch und Kataster muessen zu 100% uebereinstimmen und mit Georeferenzen versehen werden, fuer Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien, Kanarischen Inseln.

Die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf in Spanien sind unterschiedlich, je nach Region. Wir unterrichten Sie in den nächsten Wochen über die verschiedenen Steuerpflichten in jeder Region und stehen Ihnen für die komplette steuerliche und rechtliche Immobilienkaufabwicklung von A-Z in allen spanischen Regionen vor Ort zur Verfügung.

Die Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, El Hierro, La Gomera und La Palma haben steuerlich in Spanien einen Sonderstatus, aus diesem Grunde ist der Immobilienkauf entsprechend günstig.

Grunderwerbsteuersätze in Spanien: 6–13 %
Grunderwerbsteuersatz Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc.): 6,5 %

Die Grunderwerbsteuer ist bei jedem Immobilienkauf aus zweiter Hand, also nicht bei dem Kauf eines Neubaus, zu zahlen. Auch bei dem Kauf eines Neubaus, ist es auf Teneriffa günstiger als auf Mallorca oder in Marbella. Bei einem Neubau ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen, sondern Umsatzsteuer.

In Spanien und auf den Balearen (u. a. Mallorca) gilt der Umsatzsteuersatz von 10 % IVA,
Auf den Kanarischen Inseln wie Gran Canaria: 7 % IGIC

Bei einem Immobilienkauf auf Plan oder Neubau ist zudem eine Dokumentensteuer zu zahlen. Diese liegt in Spanien zwischen 1 und 1,5 %. Auf den Kanarischen Inseln wie Teneriffa sind es 1 %.

Hinweis: Die Grunderwerbsteuer berechnet sich nur nach dem Kaufpreis, wenn dieser mindestens in Höhe des steuerlichen Verkehrswerts festgesetzt wurde. Die Steuerbehörde hat 4 Jahre Zeit dies zu prüfen und wenn sie nicht mit dem Wert einverstanden ist, kann sie Grunderwerbsteuer nacherheben.

Rechtsmittel: Hiergegen kann man sich verteidigen und Rechtsmittel einlegen.

Service: Wir prüfen Ihre Rechtsmittelchancen. Diese sind in den meisten Fällen gut, da die Behörden oftmals keine ordentlichen Wertgutachten vorlegen.

Weitere Steuererleichterungen auf den Kanarischen Inseln wie Teneriffa oder Gran Canaria:

Verkauft eine spanische SL (spanische GmbH) eine Immobilie aus zweiter Hand, dann kann diese auf die IGIC-Freistellung verzichten und der Immobilienkäufer, der auch mit einer spanischen SL die Immobilie kauft, kann die IGIC als Durchlaufposten buchen, sprich man spart sich 7 % Steuern beim Immobilienkauf.

Steuertipp: Kaufen Sie auf Teneriffa oder Gran Canaria eine Immobilie, um dort Ihren Erstwohnsitz zu begründen und kostet sie nicht mehr als 150.000 Euro, dann sind nur 5 % ITP zu zahlen. Dasselbe gilt, wenn sie in einer Zwangsversteigerung erworben wird, in der normalerweise ein besonders hoher Steuersatz von 7 % gilt.
 
Zusammenfassend sind die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf auf Teneriffa oder einer anderen Kanarischen Insel bei einem Kauf von einer Immobilie mit einem Wert von 200.000 Euro wie folgt:

Grunderwerbsteuer: 6.5 % = 13.000 Euro
Notar und Grundbuch: ca. 1.200 Euro
Anwaltskosten: 1800 Euro zzgl. 7 % MwSt. unserer Kanzlei zur vollständigen Immobilienkaufabwicklung, ohne dass eine Anreise nach Spanien erforderlich ist, da wir mit einer Anwaltsvollmacht arbeiten. Von der juristischen Vorkontrolle der Lastenfreiheit bis hin zur Bezahlung des Kaufpreises über unser Treuhandkonto, inklusive Unterschrift der notariellen Kaufurkunde, Steuererledigung und Ummeldungen von den Versorgern, ist alles in unserem Sorglos-Immobilienkauf-Servicepaket zum Erwerb mit Rechtssicherheit enthalten.



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