Travel24.com AG Anleihe – werden die Zinsauszahlungen im September 2016 erfolgen?

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Die Spannung der Anleihegläubiger ist hoch: sie erwarten die diesjährigen Zinsauszahlungen der Travel24com-Anleihe (WKN: A1PGRG/ ISIN: DE000A1PGRG2) am 17. September 2016.

Die Travel24.com AG mit Sitz in der Katharinenstr. 1-3 in Leipzig ist eine Tochtergesellschaft des Unister Konzerns. Anleger konnten von der Aktiengesellschaft Mittelstandsanleihen zu einem Zinssatz von 7,5 % erwerben, die mit einem Volumen von 25 Millionen Euro und einer Laufzeit von 5 Jahren an den Start ging. Die Fälligkeit tritt am 17.09.2017 ein, wobei der nächste Kupon-Termin bereits am 17.09.2016 ansteht.

Warum nun diese Unsicherheit?

Bundesweit machte der tragische Flugzeugabsturz Schlagzeilen, bei welchem die beiden Unister-Chefs Thomas Wagner und Oliver Schilling zu Tode kamen. Die Travel24.com ist finanziell und wirtschaftlich eng mit dem Mutterunternehmen verknüpft, weshalb die Auswirkungen des Insolvenzantrages der Unister Holding GmbH bisher noch nicht absehbar sind. Bekannt ist die Unister-Gruppe insbesondere durch die beiden Onlineplattformen „fluege.de“ und „ab-in-den-urlaub.de“, welche auch in den Telemedien mit ihrer Werbung stark vertreten waren.

In dem Wertpapierprospekt der Travel24.com AG vom 27. August 2012 ist zu lesen, dass die Unister Holding GmbH Hauptaktionärin ist und zum Prospektdatum 44,71 % der Aktien der Travel24.com hält. Die Unister Holding GmbH ist aufgrund der herausragenden Aktionärsstellung in der Lage Kontrolle und Einfluss auf die Travel24.com zu nehmen. Nun ist allerdings unsicher, wie sich die Insolvenz der Hauptaktionärin in Zukunft auf die Unternehmensführung auswirkt, wobei der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unister Holding GmbH erst am 18.07.2016 gestellt wurde.

Zusammenhänge Unister GmbH und Travel24.com

Ebenfalls in dem Wertpapierprospekt ist beschrieben, dass die Travel24.com nicht nur den wesentlichen Teil des Umsatzes über die Unister GmbH realisiert, sondern auch der Geschäftsbetrieb sogar von der Unister GmbH abhängig sei. Auch für diese Gesellschaft der Unternehmensgruppe wurde Insolvenzantrag gestellt. Dies könnte nun auch existenzgefährdende Umsatzeinbrüche auch für die Travel24.com bedeuten.

Nach aktuellen Onlinemedienberichten soll die Travel24.com allerdings noch über ausreichende Liquiditätsreserven verfügen, um ihren Zinszahlungspflichten nachzukommen. Dies bleibt den Inhabern der Mittelstandsanleihe zu wünschen.

Doch sollte nun am 17.09.2016 die Zinszahlung ausbleiben, könnte den Anleihegläubigern unter den Voraussetzungen nach den Anleihe-Bedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.

Durch eine Zinszahlung wäre das Risiko der Anleger zwar gebannt, kurzfristig kein Geld zu erhalten. Eine Rückzahlungsgarantie für die Gelder, die Anleger der Travel24.com AG zur Verfügung gestellt haben, gibt es aber dennoch nicht. Die Anleger bleiben hier bis zur vollständigen Rückzahlung ihrer angelegten Gelder im Risiko.

Fazit: Schadensersatzanspruch für Anleger – Aufklärung der Travel24.com Anleger zum Risiko und der Risikolosigkeit durch Berater und Vermittler.

Anleger, die die Anlage unter falschen Voraussetzungen oder dem Versprechen der Risikolosigkeit erworben haben sollten, sollten Ansprüche gegen ihre Berater / Vermittler überprüfen lassen.

Für eine kostenlose Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB gerne zur Verfügung. Gerne können Betroffene den Fragebogen für geschädigte Anleger unter info@advoadvice.de anfordern.



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