Ungerechtfertigte Negativeinträge bei der Schufa Holding AG

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Hattrick bei Schufa-Bereinigung – Selbstauskunft prüfen – Hilfe bei Löschung von unberechtigten Schufa-Einträgen

Am Anfang des letzten Jahres wandte sich ein verzweifelter Mann mit Schufa-Problemen an die Rechtsanwälte Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Sven Tintemann. In seiner Schufa-Auskunft tauchten mehrere Negativeinträge auf, die seiner Meinung nach unberechtigt waren. Der Betroffene suchte Hilfe bei den Rechtsanwälten, Experten für Schufa-Recht, die mit der Löschung der Einträge beauftragt wurden.

Drei Negativeinträge: Widerruf und Löschung

In der Schufa-Auskunft befanden sich unter anderen zwei Einträge durch die Volkswagen Bank GmbH. Den ersten Eintrag konnte Rechtsanwalt Dr. Tintemann bereits im Januar 2015 beseitigen. Die Volkswagen Bank hat den Eintrag bei der Schufa Holding AG widerrufen, da bei der ursprünglichen Eintragung ein Fehler unterlaufen war.

Der zweite Negativeintrag des Betroffenen, der von einer anderen Bank lanciert worden war, wurde dann einige Monate später zur Löschung gebracht. Im außergerichtlichen Verfahren wurde ein Widerruf des Eintrages zwar noch abgelehnt, jedoch verschwand dieser kurz nach Klageeinreichung aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen.

Es galt jedoch, auch noch einen weiteren (dritten) Eintrag zu beseitigen, der wiederum von der Volkswagen Bank GmbH erfolgt war. Mit Verweis auf zwei Urteile des Landgerichts Braunschweig und des Landgerichts Stuttgart, wonach eine Forderung nicht eingetragen werden darf, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, konnte auch der dritte Eintrag durch die Volkswagen Bank aus dem Schufa-Datenbestand entfernt worden. In diesem Fall hielt die Volkswagen Bank zunächst an dem Eintrag fest, jedoch veranlasste die Schufa Holding AG von sich aus die Löschung des Eintrages.

Fazit: Prüfung auf Richtigkeit des Negativeintrages zahlt sich aus

Die Schufa-Experten Dr. Tintemann und Kim Oliver Klevenhagen zeigten sich zuversichtlich, auch weiteren Betroffenen in Zukunft helfen zu können.

Der Kommentar der Experten von AdvoAdvice: „Es ist immer wieder wichtig, einen Schufa-Eintrag bis ins kleinste Detail zu überprüfen, da sich erst dann zeigt, ob der Eintrag berechtigt war oder nicht. Eine Bank oder auch andere Unternehmen (z.B. Inkasso-Firma) darf einen Schufa-Eintrag nur unter bestimmten Voraussetzungen veranlassen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt manchmal an einem entscheidenden Satz. Es muss hier genau das Bundesdatenschutzgesetz geprüft und angewandt werden.“

AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB empfiehlt, bei problematischem Schufa Eintrag oder auch bei Einträgen in anderen Auskunfteien (Creditreform, Bürgel, etc.) sich an eine Kanzlei zu wenden, welche sich auf Schufa-Angelegenheiten spezialisiert hat.



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