Unkalkulierbarkeit und Arbeitgeberhaftung als größtes Risiko und Nachteil der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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1. Nachteile, die von Vertretern der Versicherungswirtschaft häufig genannt werden

Von Vertretern der Versicherungswirtschaft wird als größter Nachteil der pauschaldotierten Unterstützungskasse die beschränkte Finanzierbarkeit oder der auf 20 % beschränkte Betriebsausgabenabzug genannt. Beides ist in der Form so nicht richtig. Selbstverständlich sind auch bei einer pauschaldotierten Unterstützungskasse als grundsätzliches Innenfinanzierungsinstrument, falls gewünscht, 100 % finanzierbar und in Kapitalanlagen anlegbar. Sie stehen damit zumindest noch als Liquiditätsreserven zur Verfügung
Siehe Rechtstipp 20 % oder 100 % Finanzierung

Ebenso ist natürlich regelmäßig alles, was der Mitarbeiter erhält, letztendlich steuerlich anerkannte Betriebsausgabe und nicht nur zu 20 %, wie es häufig dargestellt wird.
Siehe Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/20-oder-100-betriebsausgabenabzug-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182701.html

2. Nachteile oder Arbeitgeberrisiken der pauschaldotierten Unterstützungskasse, die von Steuerberatern häufig genannt werden

Steuerberater machen sich häufig Sorgen bei einem unternehmerischen und versicherungsunabhängigen bAV-System mit den Argumenten, es müssten später ja Zahlungen geleistet werden, die Zahlungen seien unkalkulierbar und der Arbeitgeber haftet dafür.

2.1. Notwendigkeit der Rückzahlung

Richtig ist sicherlich, dass zu einem späteren Zeitpunkt Zahlungen geleistet werden müssen.
Behält ein Arbeitgeber 100,00 € Entgeltumwandlung ein und verspricht eine Verzinsung von 1 %, ergibt dies bei einem 32 jährigen Mitarbeiter nach 35 Jahren zu seinem 67. Geburtstag eine Kapitalabfindung von 141,47 €, resultierend aus dem Umwandlungsbetrag von 100,00 €.
Ein Betrag der jetzt schon feststeht, der zu jedem Zeitpunkt kalkulierbar ist. Er ist am Ende dieser 35 Jahre zwar zu zahlen, in der Zwischenzeit steht er allerdings dem Unternehmen zur freien Verfügung. Ähnlich einem Darlehen, das ebenfalls zu einem festen Termin zurückzuzahlen ist und einen festen Zins hat. Der Mitarbeiter ist durch den PSV, den Pensionssicherungsverein, gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Er trägt also absolut kein Risiko.
Dem Arbeitgeber muss es nur gelingen, diese 1 % pro Jahr zu erwirtschaften. Bereits durch Ersparnis von Kontokorrentkosten erspart er aber in der Regel weit höhere Zinsen als 1 % pro Jahr und auch bei breitgestreuter sachwertorientierter Anlage ist aufgrund der Inflation die Verzinsung regelmäßig über 1 %.
Im Ergebnis ist das Risiko nicht höher als bei einem Bankdarlehen. Regelmäßig hat das Bankdarlehen allerdings einen höheren Zins, regelmäßig sind auch Sicherheiten erforderlich und die Laufzeit ist kürzer und das Prolongationsrisiko höher. Selbst bei einer Kapitalanlage hat der Arbeitgeber noch eine wertvolle Liquiditätsreserve, die ihm viele unternehmerische Chancen ermöglichen kann, die ihm sonst verwehrt wären-

Planbarer, transparenter und besser hinsichtlich der Eckdaten langfristig, zinsgünstig, sicherheitenfrei und klar kalkulierbar kann eine Unternehmensfinanzierung nicht sein.

2.2. Arbeitgeberhaftung

Das Argument der Arbeitgeberhaftung ist bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse sicherlich nicht angebracht. Es handelt sich um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Rückzahlung und weniger um eine Haftung. Ich bin dafür verantwortlich, ich muss als Unternehmer bei Fälligkeit den Betrag für meinen Mitarbeiter zur Verfügung halten. Dies ist auch bei einem Darlehen der Fall. Niemand würde hier von einer Haftung sprechen, sondern von der Verpflichtung oder Verantwortung, etwas, das ich erhalten habe, zu einem festen, von Beginn an feststehenden Termin, zurückzugeben zu müssen einschließlich der vereinbarten, meist sehr geringen Zinsen.

3. Fazit

Weder Unkalkulierbarkeit, noch ein hohes Risiko noch Arbeitgeberhaftung sind im Zusammenhang mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse die richtigen Begriffe. Die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters, zu der ich jetzt schon auf Wunsch des Mitarbeiters verpflichtet wäre, kann ich in meinem Unternehmen behalten bis zu einem von Anfang an festeehenden Termin und muss den sich aus der Entgeltumwandlung ergebenden Anspruch erst dann an den Mitarbeiter zahlen, einschließlich des vereinbarten Zinses.
Monat für Monat entstehen so erhebliche Liquidität und Liquiditätsreserven bzw. es bauen sich bei Kapitalanlagen auch Liquiditätsreserven auf, die im Notfall genutzt werden können. Dies erhöht die Krisenresilienz und auch die Sicherheit, schafft Wettbewerbsvorteile und eröffnet manche unternehmerische Chance.

Alle Fragen zu Versorgungssystemen unter Verzicht auf eine Lebensversicherung und die Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung können Sie gerne unverbindlich mit mir besprechen.


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Foto(s): AUTHENT

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