Unzufriedenheit mit der Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse - Wechsel

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Die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist ein elementares Element bei diesem Durchführungsweg.
Häufig ergibt sich nach Einrichtung ein jähes Erwachen, wenn man feststellt, vieles läuft bei der Verwaltung anders als wünschenswert und notwendig.

1. Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung

1.1. Ständige Erreichbarkeit zu üblichen Geschäftszeiten

Es tauchen immer wieder Fragen auf, die keinen Aufschub erlauben. Eine Klärung innerhalb von 24 Stunden sollte eine Selbstvetständlichkeit sein.

1.2. Rechtsanwälte und Steuerberater direkt erreichbar und verfügbar

Die vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Themen und Fragen machen es erforderlich, dass eine Klärung unmittelbar mit dazu Befugten erfolgen kann. Die ständige Überwachung der Steuerfreiheit der Unterstützungskasse sollte verantwortliche Verpflichtung der Verwaltungsgesellschaft sein. Auch die Ermittlung von richtigen Dotierungshöhen ist keine Selbstverständlichkeit und auch haftungsrechtlich Aufgabe spezialisierter Berufsträger, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater. 

1.3. Termingetreue Abarbeitung

Seien es die Termine für die PSV-Gutachten oder die Termine für Lastwertgutachten und Bilanzzahlen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, termingetreue Abwicklung sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

1.4. Controlling/ Digitalisierung

Wichtig bei einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist, Verpflichtungen im zeitlichen Ablauf immer im Blick zu haben. Die Zurverfügungstellung von Barwerten, Verpflichtungsdaten ist unverzichtbar. Der Einblick des Unternehmers in seine Bestände, der laufende Überblick über Gesamtverpflichtung oder auch einzelnen Mitarbeiter  ist von zentraler Bedeutung. Auch Mitarbeiter sollten einen Einblick und Überblick in Ihre Verträge haben, ob durch regelmäßige Informationen, Auswertung von Verbleibe- und Ausscheideszenario oder eigenverantwortlich durch Einblick in die eigene zahlenmäßige und graphische Entwicklung der Zusage bzw. des Anspruchs

1.5. Aktualisierung von Satzung und Unterlagen

Rechtsprechung, Steuerrichtlinien und BMF-Schreiben sollten von einer ordnungsgemäßen Verwaltung immer im Blick behalten werden und je nach Entwicklung der arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Meinung entsprechend angepasst werden.

2. Möglichkeiten bei Unzufriedenheit

Erfüllt eine Verwaltung nicht die zu erwartenden Anforderungen und ist auch nach Mahnung keine Besserung möglich, kann eine Unterstützungskasse auch gewechselt werden.
Die Mitgliedschaft wird gekündigt und zum Ende der Mitgliedschaft werden Kassenvermögen und Versorgungsverpflichtungen auf eine neue Unterstützungskasse übertragen; diese Kasse führt die Versorgung dann fort. Regelmäßige Kündigungszeit sind 6 Monate. Häufig werden Trägerunternehmen durch Kündigungszeiten von 12 oder sogar 13 Monaten zum Jahresende länger gebunden.

3. Empfehlung

Gerne überprüfe ich für Sie die Unterlagen Ihrer Verwaltung auf Aktualität und Rechtskonformität und unterstütze Sie beim Wechsel eines Versorgungsträgers.


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Foto(s): AUTHENT

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