Update 2024: Spüren Sie als Augenoptiker die Folgen negativer Google-Bewertungen? Löschen lassen ist eine Option!

  • 3 Minuten Lesezeit

Augenoptiker können auch im Jahr 2024 unfaire Google Bewertungen löschen lassen. Wir informieren in diesem Betrag wie


Seit vielen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Entfernung von ungerechtfertigten negativen Bewertungen auf Google (Maps). Einige meiner Mandanten sind Inhaber von Augenoptiker-Geschäften. Augenoptiker bedienen oftmals täglich viele Kunden und sind daher anfällig für verschiedene Arten von Google Bewertungen, sowohl positive als auch negative. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die negativen Bewertungen gelegt werden, da diese einen Einfluß auf wichtige betriebliche Faktoren wie Umsatz und auch Arbeitgeberattraktivität haben. 


Hierzu ein Beispiel: Wenn z. B. 3 Augenoptiker-Geschäfte vorhanden sind und eines davon ist bei Google mit 2,3 Sternen, das andere mit 3,5 Sternen und das letzte mit 4,9 Sternen bewertet, liegt auf der Hand, welches Geschäft voraussichtlich zumindest auf den ersten Blick die höhere Attraktivität nach außen aufweist.


1. Augenoptiker können unzulässige Bewertungen auf Google entfernen lassen!


Augenoptiker sehen sich oft mit negativen Bewertungen auf Google Maps oder in ihrem Google Unternehmensprofil (früher Google MyBusiness) konfrontiert, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Viele der Bewertungen, über die wir in unseren Beratungsgesprächen sprechen, sind nicht rechtmäßig und können daher gelöscht werden.

Sicherlich kann die eine oder andere negative Bewertung auch mal im EInzelfall von unzufriedenen Kunden herrühren. Häufig erreichen uns aber auch Anfragen von Augenoptikern, bei denen die Bewerter nicht eindeutig identifiziert werden können. Entweder haben sie anonym bewertet oder ihre Namen tauchen nicht in den Kundendaten des Geschäfts auf. In solchen Fällen sprechen wir von gefälschten Bewertungen oder auch Fakes.

Die Herkunft derartiger Fake-Bewertungen kann oft nur vermutet werden. In einigen Fällen konnten solche Bewertungen auf Konkurrenten, Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückgeführt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäß den Richtlinien von Google nur Kunden oder Bewerter mit nachweisbarem geschäftlichem Kontakt eine Bewertung abgeben dürfen.

Die erfreuliche Nachricht:


Augenoptiker müssen solche gefälschten Bewertungen nicht hinnehmen!

Zum Glück gibt es bereits eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. 

Der Große gemeinsame Nenner dieser Gerichtsentscheidungen: Ohne geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Utnernehmen kein Recht zur Abgabe einer Bewertung!


2. Wenn Optiker mit negativen Fake-Bewertungen konfrontiert werden:


Unsere langjährige Erfahrung zeigt eine hohe Erfolgsquote  bei der Entfernung von negativen Google-Bewertungen. Selbst wenn Sie bereits erfolglos versucht haben, solche Bewertungen eigenständig zu entfernen, besteht oft die Möglichkeit, sie mithilfe fundierter anwaltlicher Argumentation doch noch löschen zu lassen.


3. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!


Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0), in dem wir ausführlich besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negativen Google-Bewertungen erfolgreich entfernen können. Alternativ erreichen Sie uns auch bequem per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / unberechtigter Google-Bewertung). Die Höhe usneres Festpreises richtet sich nach der Anzahl der beauftragten Bewertungen. 


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Falls Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für unsere rechtlichen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung übernommen werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um zu prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten unserer Unterstützung deckt.

Sind Sie Inhaber eines Augenoptiker-Geschäfts und haben ungerechtfertigte Bewertungen auf Google Maps erhalten, die Sie gerne entfernen möchten? 

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema