Update 2025: Abmahnung durch Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte
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Die französische Luxusmarke Longchamp S.A.S., bekannt für ihre „Le Pliage“-Tasche, lässt durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte Abmahnungen gegen Händler und Unternehmen verschicken, die mutmaßlich Nachahmungen dieses Modells vertreiben.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung durch Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Was ist Gegenstand der Abmahnung durch Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte?
Dabei beruft sich Longchamp auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Nr. 33626-0002) für eine bestimmte Taschenvariante. Wer eine solche Abmahnung erhält, wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, die beanstandeten Produkte nicht mehr anzubieten oder zu verkaufen.
Darüber hinaus verlangt Longchamp die Übernahme der Anwaltskosten, die anhand eines hohen Streitwerts bemessen werden. Im aktuellen Fall wurde der Abmahnung ein Gegenstandswert von 300.000 € zugrunde gelegt, was für Betroffene erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Zusätzlich fordern Longchamp und Klaka Rechtsanwälte detaillierte Auskünfte über Verkäufe, Lieferanten und Vertriebswege der betroffenen Produkte. Diese Informationen dienen als Grundlage für mögliche Schadensersatzforderungen, die sich in der Regel an den Nettoumsätzen der Abgemahnten orientieren.
Ist die Abmahnung durch Longchamp S.A.S. und Klaka Rechtsanwälte berechtigt?
Ob eine solche Abmahnung rechtlich haltbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob das nachgeahmte Produkt einen ähnlichen Gesamteindruck wie das geschützte Geschmacksmuster hinterlässt. Zudem muss das Geschmacksmuster selbst neu sein Eigenart aufweisen. Falls bereits identische Taschen vor dem Anmeldedatum öffentlich zugänglich waren, könnte das ggf. Schutzrecht anfechtbar sein. Da das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) keine inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Eigenart vornimmt, sollte der Betroffene das Schutzrecht durch seinen Anwalt prüfen lassen.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung reagieren?
Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie ruhig bleiben und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Es wird empfohlen, die gesetzten Fristen einzuhalten und umgehend einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Dieser kann die Berechtigung der Abmahnung prüfen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, die Ihre Interessen besser schützt. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt wird angeboten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-durch-longchamp-s-a-s-und-klaka-rechtsanwaelte-wegen-verletzung-des-gemeinschaftsgeschmacksmusters-tasche-le-pliage/
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Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern und meiner Expertise im gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne über die nachfolgend angegebenen Kontaktwege erreichen.
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