Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung und wie schützen Sie sich davor?
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Wissenswertes zum Urheberrecht
- Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
- Was müssen Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wissen?
- So reagieren Sie richtig bei einer urheberrechtlichen Abmahnung
- Was ist unter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu verstehen?
- Wie kann man sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung schützen?
- Welchen Anspruch haben Geschädigte bei einer Urheberrechtsverletzung?
Die wichtigsten Fakten
- Persönliche geistige Werke, wie beispielsweise Bücher, Videos, Filme, Songtexte und Computerprogramme, sind vom Urheberrecht geschützt.
- Es ist von großer Bedeutung, die Zustimmung des Urhebers, also dem Schöpfer des Werkes, einzuholen, wenn dessen geistiges Eigentum genutzt wird.
- Anderenfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Damit gehen eine Abmahnung und die Zahlung einer Geldstrafe oft einher.
Wissenswertes zum Urheberrecht
Grundsätzlich muss ein Werk eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit es Urheberrechtsschutz genießt. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Das heißt, nur diejenige Person, die das Werk persönlich geschaffen hat, bekommt hierfür das Urheberrecht zugesprochen.
Handelt es sich um ein Werk im Auftrag oder für den Arbeitgeber, erhält auch in diesem Fall der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere Personen gemeinsam ein Werk erschaffen und dieses lässt sich nur einheitlich verwerten, gelten diese als sogenannte Miturheber.
Das Urheberrecht muss nicht – anders als ein Design oder Patent – angemeldet werden. Außerdem ist es nicht auf weitere Personen übertragbar. Darüber hinaus besteht das Urheberrecht über den Tod des Schöpfers hinaus.
Das Urheberrecht ist vererblich. Erben des Urhebers haben die Möglichkeit, bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend zu machen.
Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
§ 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert die Werke, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Dazu zählen folgende Werke:
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Romane, journalistische Beiträge, Briefe, Interviews, öffentliche Reden und Computerprogramme |
Musikwerke | Kompositionen und Lieder |
pantomimische Werke | Tänze, Choreografien und Schauspiel |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Werke der bildenden Künste | Zeichnungen, Gemälde, Designs, Skulpturen und Grafiken von Computerspielen |
Filmwerke | Kurzfilme und Filme |
wissenschaftliche und technische Werke | Pläne, Zeichnungen, Karten, Skizzen und plastische Darstellungen |
Folgende Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz:
- amtliche Werke, beispielsweise Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen
- wissenschaftliche Erkenntnisse, Lehren und Theorien
- reine Ideen
- mathematische Konzepte
Was müssen Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wissen?
Wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, das heißt, wurde sein Werk beispielsweise unerlaubt verwendet, geändert, bearbeitet oder kopiert, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Folge einer Urheberrechtsverletzung ist eine Abmahnung, die dem Schädiger vonseiten des Geschädigten ausgesprochen wird.
In der Regel liegt der Abmahnung eine sogenannte Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollten Sie Folgendes nicht außer Acht lassen: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verpflichten Sie sich, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, verstoßen jedoch weiterhin gegen sie, droht Ihnen die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe.
Geben Sie als Abgemahnter die Unterlassungserklärung nicht oder wie verlangt ab, müssen Sie mit einer sogenannten einstweiligen Verfügung rechnen. Mit dieser lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung vor Gericht durchsetzen. Aus diesem Grund sollten Sie stets auf die Abmahnung reagieren.
So reagieren Sie richtig bei einer urheberrechtlichen Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bleiben Sie ruhig.
- Kontaktieren Sie nicht vorschnell den Abmahner.
- Unterschreiben Sie eine etwaig angefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und auch nur dann, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie die Bedingungen auch tatsächlich einhalten können.
- Überweisen Sie nicht die vom Abmahner geforderte Geldsumme.
Ziehen Sie bei einer Abmahnung und einer damit verbundenen Unterlassungserklärung am besten die Rechtsberatung eines Anwalts für Urheberrecht zurate.
Was ist unter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu verstehen?
Unter dem Begriff Filesharing ist eine technische Möglichkeit zu verstehen, Dateien im Internet zu tauschen – entweder auf legalem oder illegalem Weg. Filesharing ist legal, wenn
- die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt,
- es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Illegales Filesharing liegt vor, wenn Werke, wie Musikalben, Filme oder Lieder, online über Tauschbörsen ohne die beiden genannten Voraussetzungen angeboten werden. In den meisten Fällen ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, gleichzeitig automatisch für weitere Nutzer zum Download freigegeben werden. Folglich wird aus dem Herunterladen von Dateien ein illegales Anbieten – auch unter dem Begriff Upload bekannt.
Illegales Filesharing wird grundsätzlich mit einer Abmahnung sowie mit der Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, geahndet. Im Fall einer gewerblich motivierten Urheberrechtsverletzung ist zusätzlich mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Wie kann man sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung schützen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich beim Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung vor einer urheberrechtlichen Abmahnung zu schützen.
Von großer Wichtigkeit ist es, die Lizenz des Rechteinhabers zu erwerben, wenn Sie beispielsweise Videos oder Tonaufnahmen benötigen. Außerdem sollten Sie, wenn Ihnen unter anderem ein Video oder eine Grafik zu Ihrer eigenen Verwendung überlassen wird, die dazugehörigen Lizenzen überprüfen.
Möchten Sie beispielsweise Links auf externe Inhalte veröffentlichen, ist es ratsam, die Inhalte, auf die Sie verweisen, sorgfältig zu prüfen. Es kann vorkommen, dass Sie aufgrund der Verlinkung haften müssen, wenn sich auf der betreffenden Webseite urheberrechtliche Verstöße befinden.
Geht es wiederum um die Publikation eines Bildes, sollte stets die Quelle genannt werden.
Welchen Anspruch haben Geschädigte bei einer Urheberrechtsverletzung?
Geschädigte haben im Zuge einer Urheberrechtsverletzung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Form von Schadensersatz. Damit können vom Rechtsverletzer die durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen finanziellen Einbußen zurückgefordert werden.
Um Schadensersatz zu erhalten, muss der Geschädigte nachweisen können, dass der Schädiger vorsätzlich und fahrlässig gehandelt hat. Wie hoch der finanzielle Schaden ausfällt, kann nicht pauschal festgelegt werden.
Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, Schadensersatz zu erhalten:
- Erstattung des entgangenen Gewinns
Ist der Urheber eines Werks durch eine Urheberrechtsverletzung von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm sein entgangener Gewinn erstattet werden. Das heißt, dem Schädiger wird der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt. Hierfür muss der Geschädigte offenlegen, welchen Betrag er tatsächlich verdient hätte.
- Zahlung einer Lizenzgebühr
Durch die Lizenzgebühr errechnet sich der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages, den der Schädiger als Vergütung hätte bezahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzen Urheberrechts vorab eingeholt hätte. Der Lizenzvertrag bildet die Grundlage für die Lizenzgebühr.
- Herausgabe des Gewinns
Einnahmen, die der Schädiger durch das unerlaubte Nutzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes erhalten hat, können diesem im Nachhinein wieder abgesprochen werden. Diesen sogenannten Schädigergewinn muss der Schädiger an den Geschädigten in Form von Schadensersatz auszahlen.
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Rechtstipps zu "Urheberrechtsverletzung" | Seite 127
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02.02.2015 Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.„… einer Unterlassungserklärung verlangt. Haben Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen „The Walking Dead” erhalten? Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die angebliche Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen …“ Weiterlesen
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02.02.2015 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Storm Hunters” aussprechen. Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815,00 Euro …“ Weiterlesen
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30.01.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Ella Henderson – Chapter One“ ab. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung …“ Weiterlesen
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30.01.2015 Rechtsanwalt Jörg Pantke„… der Urheberrechtsverletzung war oder er als sog. „Störer“ haftet. Eine Störerhaftung besteht aber nur dann, wenn der Abgemahnte eine Pflichtverletzung begangen hat. So besteht zum Beispiel keine Haftung …“ Weiterlesen
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30.01.2015 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Hüter der Erinnerung – The Giver“. Was fordert Waldorf Frommer? Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Abgemahnten …“ Weiterlesen
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29.01.2015 Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs„… . Bright Lights – Dear Life“ verantwortlich gemacht werden. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Oft haben Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen. Teilweise hat die Rechtsverletzung nicht so …“ Weiterlesen
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29.01.2015 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH an dem Fantasy-Film „Winter’s Tale“ ab. Es wird behauptet …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Rechtsanwalt Markus Brehm„Seit Beginn der Woche liegen in der Kanzlei weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Die Kanzlei mahnt im Auftag der Studiocanal GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs„Die Twentieth Century Fox Home lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der Serie „The Simpsons – I Won’t Be Home For Christmas“ aussprechen …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Dr. Wachs Rechtsanwälte„Die Universum Film GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Homesman“ aussprechen und fordert 815,00 Euro Pauschalbetrag …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„Momentan sind Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Nymphomaniac 2“ von Lars von Trier im Umlauf. Der Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH fordert für …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Rechtsanwalt Kai Jüdemann„Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Serie ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung …“ Weiterlesen
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26.01.2015 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer versendet für zahlreiche Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Zu den Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer zählt …“ Weiterlesen
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23.01.2015 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… , weil ein bittorrent client automatisch die gestreamten oder bereits heruntergeladenen Teile des Films anbietet. Daher reichen bereits wenige Sekunden oder Minuten für eine Urheberrechtsverletzung …“ Weiterlesen
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23.01.2015 Rechtsanwalt Björn Wrase„… sollte auf jeden Fall niemals zu schnell resigniert und erst recht nicht bezahlt werden, auch dann nicht, wenn wirklich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Neben der Frage, ob überhaupt …“ Weiterlesen