UrhG Abmahnung von Eric Clapton durch Kanzlei Gutsch und Schlegel wg CD Verkauf auf Ebay

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des bekannten Musikers Eric Patrick Clapton vertreten durch die Kanzlei Gutsch und Schlegel zur Prüfung vor.

Zum Hintergrund

Die Kanzlei geht bereits für die Verwertungsgesellschaft von Pink Floyd (Pink Floyd Music Ltd.) wegen vergleichbarer Vorwürfe vor. 

Wir berichteten hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urhg-abmahnung-der-pink-floyd-music-ltd-durch-kanzlei-gutsch-und-schlegel-wg-dvdcd-verkauf_180204.html

 

Abmahngefährdet sind vorliegend (Privat)- Verkäufer von DVDs/ CDs/LPs mit Werken von Eric Clapton. Diese Werke seien – so heißt es in der Abmahnung -  nicht zur Veröffentlichung freigegeben worden. Durch das Anbieten verletze der Betroffene das Verbreitungsrecht von Eric Clapton gemäß §§ 17, 73, 77, 79 UrhG.

 

Gefordert wird binnen Frist Vernichtung der Medienträger. Weiter wird die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

Hinzukommt die Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 100,- Euro und Anwaltsgebühren i.H.v. 805,20. 

 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Problematisch ist hier die juristische Prüfung, ob tatsächlich für das streitgegenständliche Werk keine Lizenz bestand oder ob diese mittlerweile nicht mehr gültig ist und ob dies dazu führt, dass man entsprechende Mitschnitte nicht mehr weiterverkaufen darf. 

 

Hier dürfte eine genaue Einzelfallprüfung erforderlich sein. 

 

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen und sollten sich diese bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen und können gegebenenfalls zu reduzieren sein.

 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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