Urteil im Fall Tugce – Drei Jahre Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge
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Nach zehn Verhandlungstagen im Fall um den Tod von Tugce Albayrak fiel nun das Urteil. Dem Landgericht Darmstadt zufolge muss Sanel M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Nebenklage wollte eine darüber hinausgehende Verurteilung. Sanels Verteidiger hatten dagegen auf ein Jahr auf Bewährung für ihren Mandanten plädiert.
Heldin und brutaler Schläger
Der Fall hat für massive Aufregung und Bestürzung gesorgt. Tugce soll sich in der Nacht zum 15. November schützend vor zwei Mädchen gestellt haben, die der spätere Täter zusammen mit anderen auf der Toilette eines Offenbacher McDonald’s belästigt haben soll. Sanel M. hatte die junge Studentin daraufhin auf dem Parkplatz des Fast-Food-Restaurants mit der flachen Hand heftig ins Gesicht geschlagen. Diese fiel unmittelbar um. Tugce erlitt durch den Sturz eine Hirnblutung und fiel ins Koma. Dreizehn Tage später verstarb sie im Krankenhaus. Verschiedene Medien stilisierten sie zur Heldin, den Täter zum brutalen Schläger.
Auseinandersetzung eskaliert
Diese Schwarzweißzeichnung hat sich durch den Prozess jedoch relativiert. Das machte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer klar. Sanel M. sei weder ein „Koma-Schläger“ noch sei Tugce eine „nationale Heldin“. Vielmehr bezeichnete er den Hintergrund als trivial. Auch Tugce hatte die Auseinandersetzung weiter angefacht und sprach Beleidigungen aus. Wie ihr Gegenüber war sie alkoholisiert. Vollkommen vorbildliches Verhalten, wie anfangs dargestellt, sieht anders aus. Dennoch rechtfertigt das Geschehen keine Gewalt. Entscheidend für das Strafmaß ist allerdings die Schwere der Schuld und nicht Vergeltung.
Das Gericht muss das Für und Wider hinsichtlich des Täters ermitteln: die Begehung der Tat, ihre Folgen, Beweggründe und vorhandene Vorstrafen des Täters, aber auch wie dieser sich danach verhält. Dazu hat sich das LG Darmstadt in diesem emotionsgeladenen Fall mehr Zeit als in vergleichbaren Verfahren genommen und mehr als 60 Zeugen vernommen. Zeugenaussagen waren von Widersprüchen wie auch von Absprachen geprägt. Von entscheidender Bedeutung für die Ermittlung des Ablaufs waren dabei Überwachungskameravideos, die tonlos und unscharf zeigten, was auf dem Parkplatz in jener Nacht geschah. Mit den nunmehr in einer Jugendstrafanstalt zu verbüßenden drei Jahren Haft folgt das Gericht eher der Staatsanwaltschaft, die nur drei Monate mehr gefordert hatte als Sanels Verteidigern. Die Rechtskraft des Urteils steht dabei noch aus. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch Rechtsmittel einlegen. Der als Nebenkläger vertretenen Familie von Tugce ist eine Revision allein zur Verhängung eines anderen Strafmaßes jedoch verwehrt.
(LG Darmstadt, Urteil v. 16.06.2015, Az.: 1340 Ks 95002/14, nicht rechtskräftig)
(GUE)
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