Urteil im Mietrecht: "Kalte Räumung" Kann für den Vermieter teuer werden!

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Im Bereich des Mietrechts bezeichnet der Ausdruck "Selbstjustiz in Form einer Räumung" die unrechtmäßige Übernahme einer Wohnung ohne einen entsprechenden Räumungstitel. Ein Antrag für eine anstehende Räumung kann dabei Zeit sparen. Allerdings laufen Vermieter, die dieses Vorgehen wählen und dabei die Justiz und den Gerichtsvollzieher umgehen, Gefahr, erhebliche Risiken einzugehen. Dies kann in der Konsequenz weitaus kostspieliger werden als der legale Weg. Zum Beispiel hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Urteil Az. 6 C 276/18 vom 14. August 2019 den Vermieter zu einer Zahlung von mehr als 20.000 Euro verurteilt. Dies beinhaltete sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld für den unrechtmäßig vertriebenen Mieter.

Hauptpunkte:

  • Unrechtmäßige Räumung: Vermeidbare Risiken und Konsequenzen
  • Rechtliche Aspekte: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Beweisführung: Wichtigkeit der Dokumentation
  • Entscheidung des Gerichts: Keine hinreichenden Anzeichen für eine Aufgabe des Besitzes
  • Folgen für den Vermieter: Kosten und rechtliche Implikationen

In dem konkreten Fall hatten die beteiligten Parteien ursprünglich einen Streit wegen der Verweigerung des Zutritts durch den Mieter. Obwohl dieser gerichtlich lediglich zur Gewährung des Zutritts, nicht aber zur Räumung verurteilt worden war, wurde die Wohnung durch die Gerichtsvollzieherin geöffnet. Der Vermieter und sein juristischer Beistand verschafften sich Zutritt zur Immobilie, die bereits geräumt und an eine andere Partei vermietet war.

Als Folge davon musste der Mieter für etwa drei Wochen in einem Hotel residieren. Nachdem er gerichtlich keinen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung durchsetzen konnte, erhob er erfolgreich Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Vermieter argumentierte, er sei davon ausgegangen, dass der Mieter den Besitz der Wohnung aufgegeben habe, da diese in einem schlechten Zustand und die Tür aufgebrochen war. Das Gericht ließ dieses Argument jedoch nicht gelten.

Die Gerichtsentscheidung führte auch zu einer Umkehr der Beweislast bei unrechtmäßiger Räumung. In solch einem Fall muss der Vermieter belegen, dass er gerechtfertigt davon ausgegangen ist, dass der Mieter den Besitz der Wohnung aufgegeben hat. Darüber hinaus wurde dem Mieter ein selten im Mietrecht vergebenes Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen.

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Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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