UWG Abmahnung der Neumann EDV Beratung durch Rechtsanwalt Marcel van Maele wegen Windows 10

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Vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele, mahnt die Neumann EDV Beratung wettbewerbsrechtlich wegen des Verkaufs von USB Sticks zur Installation von Windows 10 ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

EDV Beratung Neumann aus Karlsruhe wirbt auf der eignen homepage mit: Mehr als 25 Jahren Erfahrung im Bereich EDV, Server-Verwaltung und Netzwerkarchitektur. Unser Sortiment umfasst über 750.000 Artikel mit sehr kurzen Lieferzeiten. In unserer eigenen Werkstatt reparieren und warten wir PCs. Unsere ausgebildeten Techniker helfen Ihnen, all Ihre Probleme zu lösen. Zahlreiche Unternehmen im Großraum Karlsruhe schätzen unsere Dienste und vertrauen auf uns, als langjährigen Partner.“

 

Betroffen ist ein Ebay-Verkäufer von USB Sticks, auf die mit Hilfe des sogenannten Media Creation Tools von Microsoft die erforderlichen Dateien zur Installation von Windows 10 aufgespielt werden. Es wird in dem Angebot zudem darauf hingewiesen, dass man gleichwohl keine Lizenz zur Installation von Windows 10 erwirbt.

 

Gleichwohl sieht die Firma Neumann EDV Beratung hierin eine abmahnfähige Irreführung nach Wettbewerbsrecht (UWG).

 

Gefordert wird – vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele - die Abgabe einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Zudem wird die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro, mithin 1.777,- Euro verlangt.


Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich noch binnen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. 

Zunächst bleibt zu prüfen, ob tatsächlich eine Irreführung und somit eine abmahnfähige Handlung vorliegt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt weiter zu prüfen, ob lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind. 

Zudem sollte der geltend gemachte Schadensersatz juristisch überprüft werden. Hier erschließt sich unseres Erachtens die Kausalität nicht.

Auch die geltend gemachten Gebühren gehören auf den Prüfstand. Da der Streitwert unserer Auffassung nach zu hoch bemessen sein dürfte, könnten auch hier bestenfalls die Gebühren reduziert werden.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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