Verbraucherfreundliches Urteil des EuGH für alle Kreditnehmer - fast alle Autokredite widerrufbar

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Der EuGH hat vom 09.09.2021 ein sehr verbraucherfreundliches Urteil gefällt, dass es nahezu allen Kreditnehmern ermöglicht, ihren laufenden Vertrag zu widerrufen.

Wenn Sie einen Kreditvertrag haben, dann können Sie diesen unter folgenden Voraussetzungen widerrufen:

  • Sie haben den Kreditvertrag als Verbraucher abgeschlossen
  • Der Kreditvertrag läuft aktuell noch
  • Es handelt sich nicht um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen (Immobilienkredit)
  • Der Darlehensvertrag ist fehlerhaft (dies prüfen wir kostenfrei für Sie)


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Sollten diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sein, dann können Sie sehr viel Geld sparen. Dabei ist es egal, was Sie mit dem Kredit finanziert haben. Ob nun ein Autokauf, Studienkredit oder ein normaler Konsumentenkredit für Renovierungen oder sonstige Anschaffungen – ganz egal, der Vertrag kann (wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen) widerrufen werden.

Was bringt der Widerruf des Kreditvertrags?

Durch den wirksamen Widerruf schulden Sie keine Ratenzahlungen mehr und können die bisher gezahlten Raten i.d.R. mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins verzinst zurückfordern.

Besonders lohnenswert ist der Widerruf jedoch bei Autokrediten. Denn durch den Widerruf endet nicht nur der Kreditvertrag, sondern Sie können auch das Auto an die Bank zurückgeben und müssen keine Raten mehr zahlen. Gleichzeitig erhalten Sie alle bereits gezahlten Raten i.d.R. zurück und müssen auch für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Wertersatz zahlen.

Dies ist dann möglich, wenn die Bank Ihnen bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat und insbesondere Pflichtangaben weggelassen hat. Nach unserer Erfahrung haben Banken in den meisten Fällen Pflichtangaben zu Verbraucherrechten einfach weggelassen oder nicht richtig mitgeteilt. In diesem Falle ist auch die 14tägige Widerrufsfrist nicht angelaufen.

Für nähere Informationen und eine unverbindliche und garantiert kostenfreie Prüfung können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind die Spezialisten auf dem Gebiet des Verbraucherwiderrufsrechts.


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Die Entscheidung: EuGH, Urteil des Gerichtshofes vom 09.09.2021 in den verbundenen Rechtssachen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20.

www.sgp-recht.de


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