Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.: „Labor getestet“ Abmahnung

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Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.: „Labor getestet“ Abmahnung

Abmahnung wegen "Labor getestet": Was Unternehmen wissen sollten!

In der Welt des Marketings und der Produktwerbung gibt es zahlreiche Begriffe und Aussagen, die Unternehmen gerne verwenden, um die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu betonen. Einer dieser Begriffe ist "Labor getestet". Doch Vorsicht ist geboten: Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass es strenge rechtliche Anforderungen an die Verwendung des Begriffes gibt und die zu rechtlichen Konsequenzen führen können. So legen uns Mandanten immer häufiger Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen, wie dem Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V., vor, in denen die unrechtmäßige Verwendung des Begriffes „Labor getestet“ gerügt wird

Haben Sie eine derartige Abmahnung erhalten? In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit Abmahnungen wegen "Labor getestet" auf sich hat und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden können.

Was bedeutet "Labor getestet"?

Die Verwendung des Begriffs "Labor getestet" in der Produktwerbung soll Verbrauchern signalisieren, dass ein Produkt umfassenden Tests und Prüfungen unterzogen wurde, um seine Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit zu gewährleisten. Es suggeriert eine wissenschaftliche, umfassende und zuverlässige Validierung des Produkts, indem verschiedene Aspekte des Produktes in einer kontrollierten und spezialisierten Umgebung getestet wurden. Dies kann die Überprüfung der Inhaltsstoffe, die Messung von Leistungskennzahlen, die Bewertung der Haltbarkeit und Stabilität, die Feststellung möglicher Nebenwirkungen oder Risiken sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften umfassen.

Die Verwendung dieses Ausdrucks in der Produktwerbung zielt darauf ab, Vertrauen bei den Verbrauchern zu schaffen, indem sie ihnen versichert, dass das Produkt eine strenge Prüfung durchlaufen hat, um sicherzustellen, dass es den angegebenen Standards und Qualitätsanforderungen entspricht. Dies kann besonders wichtig sein, wenn es um Produkte geht, die direkt mit der Gesundheit, der Sicherheit oder dem Wohlstand der Verbraucher in Verbindung stehen, wie etwa Lebensmittel, Arzneimittel, Elektronik oder Fahrzeuge.

Rechtliche Stolpersteine und Abmahngefahr

Die Verwendung des Ausdrucks "Labor getestet" ist nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings birgt diese Formulierung einige rechtliche Fallstricke, die Unternehmen beachten sollten:

  1. Fehlende Transparenz: Wenn ein Produkt als "Labor getestet" beworben wird, muss dies wahrheitsgemäß sein. Das bedeutet, dass tatsächlich Tests in einem Labor durchgeführt worden sein müssen. Fehlt diese Transparenz, kann dies als irreführende Werbung angesehen werden.
  2. Irreführung der Verbraucher: Selbst, wenn Laboruntersuchungen durchgeführt wurden, kann die Verwendung des Begriffs "Labor getestet" irreführend sein, wenn die Ergebnisse nicht klar dargestellt werden. Die Verbraucher sollten deswegen genau darüber informiert werden, was getestet wurde und welche Schlussfolgerungen aus den Tests gezogen wurden.
  3. Fehlende Nachvollziehbarkeit: Eine weitere potenzielle Stolperfalle ist die fehlende Nachvollziehbarkeit der Tests. Unternehmen sollten in der Lage sein, die Ergebnisse ihrer Laboruntersuchungen vorzulegen, wenn dies angefordert wird.
  4. Vergleich mit Mitbewerbern: Wenn Unternehmen den Begriff "Labor getestet" verwenden, sollten sie sicherstellen, dass sie nicht den Eindruck erwecken, dass ihre Produkte besser oder sicherer sind als die der Mitbewerber, es sei denn, sie können dies durch klare und nachweisbare Fakten belegen.
  5. Relevanz der Tests: Die Tests sollten relevant sein und die beworbenen Eigenschaften oder Vorteile des Produkts betreffen. Andernfalls könnte die Verwendung des Begriffs "Labor getestet" ebenfalls als irreführend angesehen werden.

Wie kann man Abmahnungen vermeiden?

Insgesamt ist die Verwendung des Begriffs "Labor getestet" in der Produktwerbung möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und Transparenz, um rechtliche Probleme und Abmahnungen zu vermeiden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und Verbraucher nicht irreführen.

Um Abmahnungen wegen der Verwendung des Begriffs "Labor getestet" zu vermeiden, sollten Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  • Transparente Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle Werbeaussagen bezüglich "Labor getestet" wahrheitsgemäß und transparent sind. Klären Sie, was getestet wurde und wie die Tests durchgeführt wurden.
  • Beweise sammeln: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen zu den durchgeführten Tests auf, um bei Bedarf Nachweise vorlegen zu können.
  • Vorsicht bei Vergleichen: Vermeiden Sie es, Ihre Produkte in irgendeiner Weise mit denen von Mitbewerbern zu vergleichen, es sei denn, Sie können dies objektiv und nachweisbar unterstützen.
  • Relevanz der Tests: Stellen Sie sicher, dass die durchgeführten Tests für die beworbenen Eigenschaften oder Vorteile des Produkts relevant sind.
  • Rechtliche Beratung: Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Verwendung des Begriffs "Labor getestet" in Ihrer Werbung rechtliche Risiken birgt, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Rechtsabteilung wenden, um professionelle Beratung zu erhalten.

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. mahnt nun die Nutzung von „Labor getestet“ ab

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist dafür bekannt, zahlreiche Wettbewerbsrechtsverletzungen abzumahnen. Wir haben hier bereits ausführlich über das Vorgehen des Vereins berichtet und unsere Handlungsempfehlungen nach Erhalt einer Abmahnung des Vereins erläutert. Nun ist uns bekannt, dass er auch die Nutzung des Begriffes „Labor getestet“ abmahnt.

Haben Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten und werden nun Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung gegen Ihr Unternehmen geltend gemacht? Dann kontaktieren Sie noch heute Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg, um einen qualifizierten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben, der die erhaltene Abmahnung fachlich prüft, Sie umfassend über mögliche Vorgehensweisen berät und Ihre Interessen optimal gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verteidigt. Schreiben Sie ihm hierfür hier über anwalt.de oder per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de eine Nachricht oder melden Sie sich telefonisch unter 040 411 67 625 bei uns!

Foto(s): Eiben


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