Verletzung der Marke „Miele“ bei Spülmaschinentabs und Staubsaugerbeuteln

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Sie haben ein Abmahnung der Firma Miele & Cie. KG  erhalten? Ihnen wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen? Jetzt richtig handeln.

In der Abmahnung, die durch die Rechtsanwälte BRANDI ausgesprochen wird,  heißt es, dass Miele  ein führender Hersteller von Haushaltsgeräten, dazu gehören u.a. Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Herde und Öfen, Kaffeemaschinen sowie Zubehör- und Ersatzteile für diese Waren, wie Staubsaugerbeutel oder Spülmaschinentabs ist.

Weiter wird in der Abmahnung ausgeführt, dass Miele innerhalb der Europäischen Union ein selektives Vertriebssystem betreibt. Dementsprechend dürfen nur offizielle Miele-Händler Produkte von Miele  in haushaltsüblichen Mengen abgeben.

Dem abgemahnten Verkäufer wird vorgeworfen kein offizieller Miele-Händler zu sein. Es liege daher die Vermutung nahe, dass die Ware nicht von einem autorisierten Miele-Händler stammen kann. Es wird weiter behauptet, dass die angebotenen Produkte in der gleichen Form auch in Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden. Es liege daher ein nicht genehmigter  Import von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vor.

In der Abmahnung wird gefordert, dass der Abgemahnte daher  belegen soll, dass die Waren mit Zustimmung von Miele im europäischen Wirtschaftsraum erstmals in den Verkehr gelangt ist.

Sollte dieser Nachweis nicht geführt werden könne, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso  Auskunfts-, Schadenersatz- und Rechtsanwaltskosten.

Wir raten die Abmahnung ernst zu nehmen.

Sollte auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte BRANDI  erhalten haben stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780.

Kanzlei Dr. Schenk- Experten für Markenrecht. Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert





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