VerpackG-Abmahnung durch Rechtsanwalt Marcel Wetzel für die TrendLineMix Reinhardt Kunde

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RA Marcel Wetzel mahnt ab: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für TrendLineMix (wegen Verpackungsregister LUCID, VerpackG).

Aktuell mahnt Rechtsanwalt Marcel Wetzel für die TrendLineMix, Reinhardt Kunde konkurrierende Onlinehändler wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID ab. Die Onlinehändler werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, bei gleichzeitiger Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren i. H. v. 1.029,35 Euro (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

Im Einzelnen

Die vorliegende Abmahnung wurde durch den Onlinehändler TrendLineMix, Reinhardt Kunde – vertreten durch Rechtsanwalt Wetzel aus Berlin – ausgesprochen. TrendLineMix verkauft online diverse Dekoartikel und geht aktuell gegen Konkurrenten vor. 

In der Abmahnung wird behauptet, der abgemahnte Onlinehändler sei nicht im Verpackungsregister LUCID registriert, obwohl er hierzu gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) verpflichtet sei, da er als Onlinehändler systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringe, was ohne Registrierung ein Vertriebsverbot für diese Verpackungen zur Folge habe. 

Der Onlinehändler wird aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und zur Sicherstellung dieser Forderung wird eine vorformulierte, umfassende Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, welche binnen einer bestimmten Frist abzugeben ist. Bei weiteren Verstößen gegen diese umfassende Unterlassungserklärung ist eine hohe Vertragsstrafe zur Ahndung vorgesehen. 

Dem Sachverhalt wird ein Streitwert i. H. v. 15.000,- Euro zu Grunde gelegt, was zu geforderten Anwaltsgebühren i. H. v. 1.029,35 Euro führt.

Unsere Einschätzung

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft! Nehmen Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ernst.

Anwaltlicher Rat ist hier entscheidend, um sich erfolgreich gegen eine derartige Abmahnung verteidigen zu können. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt ein abstraktes Schulanerkenntnis dar und sollte keinesfalls vorschnell unterschrieben werden. 

Da die vorformulierte Unterlassungserklärung ist unserer Meinung vorliegend zu weit und zu unbestimmt formuliert, als viel zu weit gefasst. hier drohen bei Unterzeichnung immense Vertragsstrafen! Es sollte geprüft werden ob – wenn überhaupt – eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.

Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren sollten anwaltlich überprüft werden, da im vorliegenden Fall durchaus Ansatzpunkte für eine Streitwertreduzierung vorliegen. Eine anwaltliche Verteidigung ist hier oft erfolgreich und spart einem erhebliche Kosten.

Um weitere gerichtliche Schritte zu vermeiden, sollten Sie schnell handeln, da andernfalls weitere gerichtliche Schritte drohen können, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind: Durch ein gerichtliches Verfahren basierend auf einem Streitwert von 15.000,- EUR entstehen schnell weitere Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 4.000,- Euro. 

Wir helfen Ihnen!

Wir beraten und vertreten bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und verfügen über entsprechende Erfahrung im Umgang mit derartigen Abmahnungen. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Wir prüfen sodann, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und modifizieren die Vorliegende nötigenfalls auf ein angemessenes Minimum. Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren prüfen wir auf Berechtigung und Höhe hin.

Nehmen Sie gerne dazu Kontakt zu uns auf: 

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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