Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten
- 1 Minuten Lesezeit
Niemals sollte man das Risiko einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unterschätzen. Schnell kann es zu einer Vertragsstrafenforderung kommen. So geschah es jetzt auch bei einem eBay-Verkäufer, welcher gegenüber dem IDO Verband auf eine Abmahnung hin im April 2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, wobei in der Folgezeit eines der eBay-Angebote wieder falsch war, sodass der IDO Verband den Händler jetzt mit dem Betreff Vertragsstrafenforderung erneut anschrieb.
Die Forderung vom IDO Verband
Für den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung fordert der IDO Verband 1.500 EUR bis zum 3.5.2019. Viel Geld für einen Verstoß. Feste Werte gibt es nicht. Üblicherweise orientiert man sich in der Praxis an der Höhe von Ordnungsgeldern, die Gerichte im Falle von Verstößen gegen gerichtliche Unterlassungstitel (einstweilige Verfügung, Urteil) festsetzen.
Ordnungsgelder beginnen bei einem Erstverstoß ab 500 EUR. Aber auch Summen von 3.000 EUR und mehr sind nicht unüblich. Es kommt immer auf die Art des Verstoßes und die Intensität an.
Meine Handlungsempfehlung
- Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit
Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalls per E-Mail an.
Sie haben auch eine Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung vom IDO Verband erhalten?
Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an.
- Schicken Sie mir eine E-Mail.
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Ihr
Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Artikel teilen: