VW, Daimler, BMW & Co. – kommen die Automobilkonzerne mit den Ad-hoc-Mitteilungen nicht mehr nach?!

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Nach einem Bericht des Handelsblatt prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verstöße gegen die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen (sog. Ad-hoc- Publizitäts-Pflicht) bei VW und Daimler.

Eine BaFin-Sprecherin soll hierbei von „mutmaßlichen Selbstanzeigen“ der Unternehmen gesprochen haben.

Hintergrund ist ein Spiegel-Artikel, nach welchem Daimler und VW „eine Art Selbstanzeige“ bei der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt erstattet haben sollen, „wegen Beteiligung an mutmaßlichen Kartellverstößen“ (s. auch weitere Rechtstipps der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Rainer Lenzen, bspw. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vom-kartell-zum-abgasskandal-fuehrte-die-er-runde-aktionaere-und-kaeufer-in-die-irre_112103.html).

Über eine solche Selbstanzeige von VW und Daimler sowie die damit möglicherweise einhergehenden – seit Juni dieses Jahres empfindlich auf bis zu 2,5 Mio. Euro erhöhten möglichen Bußgelder erfolgte jedoch bislang keine Ad-hoc-Mitteilung.

BMW soll sich an jener sog. „5er-Runde“ beteiligt haben, allerdings liegen bislang keine Informationen über eine Selbstbezichtigung von BMW vor.

Für Aktionäre oder auch für Anleihe-Gläubiger ergibt sich aus der möglichen Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht im Zusammenhang mit der „Art Selbstanzeige“ ein weiterer Ansatzpunkt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Aber auch für Käufer von Diesel-PKW aus den beiden Konzernen VW (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche) und Daimler (Mercedes-Benz, Mercedes-Maybach, Mercedes-AMG) steigen mit den neuen Erkenntnissen die Erfolgsaussichten, Ansprüche gegen die Hersteller durchzusetzen.

Daneben könne u. U. aber auch weitere Hersteller u. a. wegen nicht eingehaltener Emissionswerte in Anspruch genommen werden (vgl. auch weitere Rechtstipps der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Rainer Lenzen, bspw. https://www.anwalt.de/rechtstipps/vw-volkswagen-audi-mercedes-porsche-co-was-aktionaere-kaeufer-oder-leasingnehmer-tun-koennen_108867.html).

Angesichts der unterschiedlich zu bewertenden Fahrzeug-Typen und -Baujahre sollten Ansprüche im Einzelfall geprüft werden.



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