Wann sollte man eine Marke anmelden?

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine erfolgreiche Marke zeichnet sich durch ihren hohen wirtschaftlichen Wert aus und bedarf daher eines umfassenden Schutzes vor der unrechtmäßigen Nutzung durch Wettbewerber. Durch eine Markenanmeldung auf nationaler (deutsch), europäischer oder internationaler Ebene lässt sich dieser Schutz effektiv realisieren.

Zum richtigen Zeitpunkt für eine Markenanmeldung

Die Überlegung, eine Marke anzumelden, sollte spätestens dann in Betracht gezogen werden, wenn in den Aufbau einer Marke, die Entwicklung eines Logos oder die Formulierung eines Slogans investiert wird. Vor allem vor bedeutenden Investitionen ist es ratsam, den Markenschutz zu erwägen, um zu vermeiden, dass Konkurrenten den Markenaufbau für sich nutzen. Eine sorgfältige Markenrecherche und eine frühzeitige Anmeldung können teure Auseinandersetzungen um Markenrechte verhindern. Auch wenn das Markengesetz unter bestimmten Umständen nicht eingetragenen Marken Schutz bietet, ist dieser Fall in der Praxis eher die Ausnahme.

Schutz für nicht eingetragene Marken

Das deutsche Markengesetz bietet Schutz für Benutzungsmarken und Notorietätsmarken, wobei dieser in der Regel nur sehr bekannten Marken zukommt. Benutzungsmarken genießen Schutz, sobald sie durch intensive Nutzung eine Verkehrsgeltung erlangt haben und die Zielgruppe sie einem Unternehmen oder Produkt zuordnet. Der Schutz für Notorietätsmarken wird großen, international bekannten Marken gewährt, selbst wenn diese in Deutschland noch nicht aktiv genutzt werden. Darüber hinaus schützt das Gesetz Geschäftsbezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsangaben, die bereits durch Nutzung im geschäftlichen Verkehr Schutz erlangen.

Kosten einer Markenanmeldung

Bei einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) belaufen sich die Gebühren auf 290 Euro für bis zu drei Klassen. Für jede weitere Klasse werden zusätzlich 100 Euro fällig. Beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) beträgt die Grundgebühr für eine Klasse 850 EUR, für die zweite Klasse 50 EUR und ab der dritten Klasse 150 EUR je Klasse. Zu diesen Kosten können noch Anwaltsgebühren hinzukommen.

Sie haben Fragen zum Artikel oder wollen Ihre Marke anmelden? Wir sind Spezialisten im Markenrecht und bieten Markenanmeldungen zum fairen Festpreis an.

Foto(s): Yizheng Duanmu on Unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.

Beiträge zum Thema