Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine der drei Arten von Kündigungen, die ein Arbeitgeber aussprechen kann. Sie erfolgt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. In diesem Ratgeber möchten wir dir einen Überblick darüber geben, was eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wann sie gerechtfertigt ist und wie du dich im Fall einer solchen Kündigung verhalten solltest.

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Mitarbeiter durch sein Verhalten die Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfüllt. Dazu zählen etwa Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, Mobbing, sexuelle Belästigung, grobe Beleidigung oder Unpünktlichkeit. Dabei wird unterschieden zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (fristlosen) verhaltensbedingten Kündigung.

Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung

Ein Beispiel für eine verhaltensbedingte Kündigung wäre, wenn ein Mitarbeiter wiederholt zu spät zur Arbeit kommt, obwohl ihm bereits mehrfach abgemahnt wurde. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn ein Mitarbeiter im Betrieb stiehlt oder betrügt. Auch Mobbing gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten kann ein Kündigungsgrund sein. In jedem Fall müssen die Verstöße des Mitarbeiters gravierend genug sein, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber jedoch in der Regel mehrere Abmahnungen aussprechen und dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Besserung geben. Erst wenn der Mitarbeiter trotz Abmahnungen sein Verhalten nicht ändert, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

Wie reagiere ich im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung?

Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung solltest du ruhig bleiben und überlegen, ob die Gründe für die Kündigung berechtigt sind. Wenn du die Kündigung für ungerechtfertigt hältst, kannst du dich rechtlich dagegen zur Wehr setzen. Dafür solltest du umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, der deine Rechte und Möglichkeiten prüfen kann.

Fazit

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist ein schwerwiegender Schritt für einen Arbeitgeber und kann für den betroffenen Mitarbeiter existenzbedrohend sein. Daher ist es wichtig, dass der Arbeitgeber stets nachvollziehbare Gründe für die Kündigung hat und dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Besserung gegeben hat. Im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung sollte der Mitarbeiter prüfen lassen, ob die Kündigung rechtlich gerechtfertigt ist und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Mit dem richtigen Vorgehen und der nötigen Unterstützung kann eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgreich abgewehrt werden.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Foto(s): kanzlei JURA.CC

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

Beiträge zum Thema