Weitere Abmahnung der Firma used-IT (Alexander B.) durch RA van Maele

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Es liegt eine weitere Abmahnung der Firma used-IT vor, deren Inhaber Alexander B. gebrauchte IT-Hardware vertreibt.

Wir haben wiederholt über die Abmahnung berichtet.

Mit der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er vertreibe gebrauchte IT-Hardware als Privater, sei aber tatsächlich als Gewerbetreibender einzustufen und zu behandeln. Als Gewerbetreibende stünde die used-IT mit dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis, aus welchem sie Unterlassung wegen unterschiedlicher Verstöße fordern dürfe.

Aufgrund einer durch die Erstbegehung indizierten Wiederholungsgefahr fordert Rechtsanwalt van Maele den Abgemahnten auf, innerhalb einer gesetzten Frist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Gleichzeitig fordert er Zahlung seiner Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 50.000 EUR. Darüber hinaus wird Schadenersatz in Höhe von pauschal 1.500,00 EUR gefordert. Wie Herr van Maele auf diesen Betrag kommt, bleibt noch sein Geheimnis.

Reaktionsmöglichkeiten 

Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, raten wir dazu, vor übereilten Handlungen zunächst die Beratung eines Fachanwalts einzuholen. Gerade die voreilige Unterzeichnung der eingeforderten Unterlassungserklärung ist im Nachhinein kaum mehr rückgängig zu machen.

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht und können mit Ihnen gemeinsam die nächsten rechtlichen Schritte umfassend und zeitnah einschätzen. Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie unter

  • www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

oder telefonisch unter der hier hinterlegten Rufnummer anfragen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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