Weitere Abmahnung von Frida Kahlo und Zierhut IP

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Erneut erreichten uns weitere Abmahnungen der Frida Kahlo und Zierhut IP. Wieder geht es um angebliche Verletzungen der Marken Frida oder Frida Kahlo. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und können betroffenen Unternehmern eine optimale Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht anbieten. 

Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Markenanwalt und übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können auch die knappen Fristen sicher gewahrt werden.


Abmahnung von Frida Kahlo – Worum geht es?

Betroffene Unternehmen sollten eine markenrechtliche Abmahnung immer ernst nehmen und insbesondere die gesetzten Fristen beachten. Die richtige Reaktion kann hier viel Geld sparen, wenn tatsächlich Marken verletzt wurden. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die Verletzung der Marken Frida und Frida Kahlo. In der Abmahnung heißt es hierzu, dass die Frida Kahlo Company  sich der Aufgabe verschrieben habe, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren.  Im Rahmen dieser Tätigkeit vertreibe die Frida Kahlo Company Produkte in diversen Segmenten und lege dabei größten Wert auf Qualität und Kreativität. Dies gelte insbesondere für ihre Produkte im Bereich der Bekleidung. Die Frida Kahlo Company sei Inhaberin zahlreicher Wortmarken mit dem Zeichen „FRIDA KAHLO“, die in das Register des EUIPO eingetragen seien:

• 004413803

• 015085517

• 015589179

• 017352352

• 017493305

• 018073216

• 004589181

• 018110212

• 018243379

Darüber hinaus sei die Frida Kahlo Inhaberin zahlreicher Wortmarken mit dem Zeichen „FRIDA“, die in das Register des EUIPO eingetragen seien:

• 017824905

• 017988404

• 018012874

• 018250916

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.


Stellt jede Nutzung des Zeichens Frida eine Markenverletzung dar?

Der benannte Markenschutz bedeutet für den Bereich der Unionsmarken, dass Dritte in Europa kein identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleitungen verwenden dürfen. Wird dennoch das Zeichen Frida oder Frida Kahlo verwendet, ist die Gefahr einer Markenverletzung groß.

Wichtig ist aber, dass trotz Eintragung einer Marke Markenschutz nicht schrankenlos besteht. So ist Voraussetzung einer Markenverletzung immer auch die markenmäßige Benutzung einer Marke durch den angeblichen Verletzer. Dies ist insbesondere bei Modellbezeichnungen im Modebereich und der Nutzung von Vornamen regelmäßig problematisch.

Des Weitern unterliegen Marken dem Benutzungszwang. Wurde eine Marke nicht rechtserhaltend benutzt, kann es sein, dass diese – trotz der Eintragung – gegen den vermeintlichen Verletzer nicht durchgesetzt werden kann. Ob im konkreten Fall eine Markenverletzung tatsächlich gegeben ist, sollte durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt geprüft werden.


Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich ist nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte (von den Gegnern vorformulierte) Unterlassungserklärung vorschnell ungeprüft zu unterzeichnen. Denn mit Abgabe der Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher.

Bestenfalls sollte daher rechtzeitig ein Spezialist auf dem Gebiet des Markenrechts zu Rate gezogen werden. Das Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht. Der passende Fachanwalt ist daher z.B. der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos zum Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung finden Sie hier.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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