Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des IDO Interessenverbands

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Uns liegen weitere Schreiben des IDO-Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen vor, der erneut und weiterhin unlauteren Wettbewerb behauptet und für seine Mitglieder verfolgt. In der Vergangenheit haben wir bereits einige Male auf dieser Plattform über den IDO-Verband berichtet, vgl. bspw.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-des-ido-interessenverbands_125583.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-des-ido-interessenverbands-wg-verstosses-gegen-die-textkennzvo_120634.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-des-ido-interessenverbands_118077.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-abmahnung-verletzung-wettbewerbsrecht-durch-ebay-angebot_102125.html

Auch vorliegend werden wieder unterschiedliche Verstöße behauptet, so beispielsweise wegen fehlenden Widerrufsformulars oder einer nach Ansicht des Verbands falschen Werbung mit einer Garantie. An dieser Stelle soll angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Vorwürfe nur noch einmal festgestellt werden, dass nicht nur die bekannten „Klassiker“, also insbesondere das Fehlen der zahlreichen Pflichtangaben, wettbewerbsrechtlich unlauter sein können, sondern auch jede Werbeaussage wettbewerbsrechtlich bedenkliche Äußerungen enthalten kann. „Irregeführt“ werden kann der Verkehr grundsätzlich durch jede Äußerung, die falsche Vorstellungen weckt.

Wie immer wird auch in den vorliegenden Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die als Entwurf den Schreiben beigefügt ist. Weiter wird eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 232,05 EUR (inkl. MwSt.) gefordert. 

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch über unsere Webseite herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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