Weiterhin: Amazon Ebay Onlineshop Abmahnung des Deutscher Konsumentenbund e.V. (CE-Zeichen, Grundpreis, Impressum etc.)

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Der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist für uns kein Unbekannter.

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über Abmahnungen des Vereins und vertraten Betroffene:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vom-deutschen-konsumentenbund-e-v-ce-zeichen-impressum-grundpreis-u-v-m.html

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. (www.konsumentenbund.de) mit seinem Sitz in Kassel hat über 6.000 Mitglieder betreibt in seiner Rolle als (nach eigenen Angaben) gemeinnütziger Verbraucherschutzverband Aufklärung für Verbraucher in den Bereichen der Pseudomedizin, Esoterik und unwirksame technische Produkte. Außerdem überprüft der Konsumentenbund nach eigenen Angaben auch den Lebensmittelhandel mit dem Ziel, Verbraucher vor Irreführung zu schützen.

Lesen Sie mehr in unserem Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vom-deutschen-konsumentenbund-e-v-ce-zeichen-impressum-grundpreis-u-v-m.html

Betroffen von den Abmahnungen sind häufig Ebay-Händler, Händler auf Amazon, Online-Shop Händler.

Es war eine Zeit lang ruhig um den Verein, doch seit Inkrafttreten der UWG-Novelle scheint der Verein sich einmalmehr als Marktwächter zu begreifen. Auf der eigenen homepage heißt es dazu:

„Die Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts obliegt seit dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom November 2020 im Wesentlichen nur noch den qualifizierten Verbänden. Sie beobachten den Markt und gehen gegen Missstände als Träger der öffentlichen Belange und Sachwalter der Kollektivinteressenohne eigenes finanzielles Interesse vor. In unserem Verband kümmert sich unsere Prozessabteilung in Kassel um Verfahrensführung.“

Thema der Abmahnungen waren bereits verschiedenste Wettbewerbsverstöße. So z.B. die unberechtigte Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen, falsches/fehlerhaftes Impressum, Werbung mit alten Testergebnissen etc.

Zwar verlangt der Verein „nur“ eine Kostenerstattung i.H.v. 321,30 Euro.

Viel entscheidender ist jedoch die weitere Forderung, nämlich nach Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. 

Unterschreibt man diese Erklärung vorschnell und kann nicht sicher stellen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung nicht zu verstoßen, kann es teuer werden.

Für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung wird nämlich die Zahlung einer Vertragsstrafe fällig.

Hier ist es entscheidend zu prüfen, ob die mitgeschickte Unterlassungserklärung angemessen ist.

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte , sprich eine eingeschränkte Erklärung abgegeben werden kann. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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