Weiterhin: UrhG Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Warner Bros. Entertainment GmbH, Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Leonine Licensing AG, Tiberius Film GmbH, Constantin Film Verleih GmbH etc.

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Auch weiterhin ist die Kanzlei Waldorf Frommer u.a. für die Warner Bros. Entertainment wegen der Verfolgung von unrechtmäßigem Filesharing tätig.

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-waldorf-frommer-rechtsanwaelte-fuer-warner-bros-entertainment-film-shaft_158326.html


Zum Hintergrund

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist bekannt für die Verfolgung und Abmahnung von Filesharing-Fällen u.a. für die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Die Kanzlei vertritt diverse Rechteinhaber der Filmindustrie, wie  Warner Bros. Entertainment GmbH, Universal Musik GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Leonine Licensing AG, Constantin Film Verleih GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH etc.

Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen durch das Filesharing von Filmen in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerke). In Tauschbörsen, wie bittorent werden Filme zum Download angeboten. Im Moment des Downloads wird die Datei/der Film dabei automatisch wieder hochgeladen /upload – Dieser Umstand dürfte vilene Nutzern gar nicht bekannt sein. 

In diesem Hochladen ist jedoch in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen, welche abmahnfähig ist und u.a. zu Schadensersatz verpflichtet. 

Über die IP Adressen können die Nutzer der Tauschbörsen leicht ermittelt werden. 

Derzeit spricht die Kanzlei Abmahnungen u.a. wegen der Filme:

  • 21 Bridges
  • Joker
  • Tenet
  • Wonder Woman 1984
  • Hexen hexen
  • Honest Thief
  • The Gentlemen
  • The Flight Attendant
  • etc.

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Unterschreiben Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals unseres Erachtens zu weit gefasst ist. Sie verpflichten sich darin auf 30 Jahre bei zukünftigen Verstößen gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an die Firma zu zahlen. Das kann schnell sehr teuer werden.

Auch die geltend gemachten Gebühren und der Schadensersatz sollten einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden und können mit einer juristischen Argumentation oftmals reduziert werden.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon diverse Nutzer von Filesharing-Plattformen gegen Abmahnungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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